Q-Cells: Kehrtwende gefährdet Gläubigerinteressen

Wirtschaft und Gewerbe
23.02.2012353 Mal gelesen
Im Oktober 2011 warb die Q-Cells International Finance B.V. bei den Anlegern der 2012 fälligen Wandelschuldverschreibung (ISIN DE000A0LMY64) um eine Stundung der Rückzahlungsver-pflichtung. Von einem Ausfall der Forderung war damals noch keine Rede. Kurz vor dem regulären Rückzahlungstermin vollzieh

Die Q-Cells-Gruppe aus Bitterfeld-Wolfen hatte im Oktober 2011 erhebliche Liquiditätsprobleme aufgrund eines  schwierigen Marktumfelds im Photovoltaik-Sektor geltend gemacht. Vor diesem Hintergrund hatte Q-Cells um einen Zahlungsaufschub der im Februar 2012 fälligen Rückzahlungsansprüche bis zum Jahresende 2012 gebeten. Hierzu wurde ein Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger bestimmt, der eine entsprechende Stundungsvereinbarung mit der Q-Cells International Finance B.V. verhandeln sollte. Das Verhandlungsergebnis sollte dann mit einem entsprechendem Beschluss der Gläubigerversammlung festgeklopft werden.

 

Nun müssen die Gläubiger der am 28. Februar 2012 zur Rückzahlung fälligen Anleihe (ISIN DE000A0LMY64) feststellen, dass die wahren Ziele der Q-Cells weit über den ursprünglichen Stundungswunsch hinausgehen. Am 27. Februar 2012 will die Emittentin die Gläubiger nicht nur bitten, einer Stundung bis zum 30. April 2012 zuzustimmen. Darüber hinaus soll bis zu diesem Termin ein Restrukturierungskonzept ausgearbeitet werden. Dieses Konzept wird lediglich die spätere Rückzahlung von 4 % des eingesetzten Kapitals vorsehen, im Übrigen würden die Gläubiger nach einer Kapitalerhöhung mit Aktien der Q-Cells SE abgefunden werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Der plötzliche Kurswechsel der Q-Cells-Gruppe überrascht und fordert weitere Opfer von den Anlegern, denn von dem nun vorgesehenen zusätzlichen Schuldenschnitt war bislang noch keine Rede. Der Wunsch nach einem weitergehenden Verzicht ist auch deshalb erstaunlich, weil die Q-Cells-Gruppe selbst angibt, über liquide Mittel von über € 200 Mio. zu verfügen. Liquiditätsprobleme können den erbetenen Verzicht daher aus unserer Sicht nicht rechtfertigen.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE rät allen Gläubigern der 2012 fälligen Anleihe dringend, ihre Rechte auf der am 27. Februar 2012 (10:00 Uhr) stattfindenden Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

 

Quelle: eigene Recherche

 

23. Februar 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos)