MHF Zweite Academy Film - Achtung Verjährung droht 2012

MHF Zweite Academy Film -  Achtung Verjährung droht 2012
23.02.2012594 Mal gelesen
Schadensersatz für Medienfondsanleger gegen die Commerzbank. Rechtsanwälte vertreten Anleger.

Keine guten Nachrichten für die Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film. Sie erhalten zurzeit geänderte Steuerbescheide und werden von den Finanzämtern zu Steuernachzahlungen inklusive 6 % Steuerzins für die Vergangenheit aufgefordert. Wegen der Verzinsung handelt es sich um erhebliche Beträge. 

Der geschlossene Filmfonds MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG ließ Kinospielfilme produzieren und kümmerte sich auch um deren Verwertung. Die Filme wurden von der MHF Delbrück Film Produktion 2004 GmbH & Co. KG produziert. Die Commerzbank übernahm den Vertrieb des Filmfonds MHF Zweite Academy Film.

 

Die Anleger von MHF Zweite Academy Film mussten lange Zeit um die steuerlich vorteilhaften Verlustzuweisungen aus den Jahren 2001 und 2002 bangen. Nun herrscht traurige Gewissheit. Nach Abschluss der Betriebsprüfung wurden die Verlustzuweisungen aberkannt. Dementsprechend wurden die Steuerbescheide der Anleger abgeändert. Wegen der 6%igen Verzinsung seit 2001 bzw. 2002 fordern die Finanzämter große Beträge von den Anlegern des Filmfonds MHF Zweite Academy Film zurück.

Anlass für Hoffnung stellen für die Anleger die Entscheidungen verschiedener Landgerichte dar. Das Landgericht München I (Entscheidung vom 28.01.2010; Az.: 22 O 76/09) und das Landgericht Konstanz (Entscheidung vom 04.12.2009; Az.: 3 O 32/09 D) entschieden zugunsten der Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film. Von der Commerzbank konnten sie Schadensersatz fordern, da die Commerzbank in der Anlageberatung Aufklärungspflichten verletzte. Die Anleger hätten von Seiten der Commerzbank besser auf die Risiken, die bei der Rückvergütung auftreten können, hingewiesen werden müssen. Anleger, die von Anlageberatern oder anderen Banken beraten wurden,  können ebenfalls hoffen. Denn diese klärten häufig auch nicht ausreichend über die Risiken des Filmfonds auf. Für Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film bestehen daher gute Chancen, sich von dieser Kapitalanlage lösen zu können.

Betroffene Anleger, die sich wehren wollen, müssen schnell handeln. Die Verjährung droht. Möglicherweise bereits zum Stichtag! Daher sollten Anleger von MHF Zweite Academy Film prüfen, an welchem Tag sie ihre Beteiligung erwarben und sich umgehend rechtlich beraten lassen. Um die Verjährung zu verhindern, sollten Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Anlage überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen finden Anleger hier:

Academy Filmfonds Infoportal

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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