CS Euroreal - Schadensersatz möglich, Zweifel an der Öffnung

CS Euroreal - Schadensersatz möglich, Zweifel an der Öffnung
05.02.2012528 Mal gelesen
Wichtige Informationen für Anleger des CS Euroreal.

Schadensersatz wird geltend gemacht, es droht Verjährung. Anleger des CS Euroreal sind gespannt, da die Zeit der möglichen Öffnung 2012 immer näher rückt. Bleibt er geschlossen oder öffnet der CS Euroreal doch wieder? Zuletzt beunruhigt die Anleger des CS Euroreal eine negative Aussage eines DEKA Mitarbeiters, der an der Öffnung des CS Euroreal zweifelt.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal vertritt, rät nun zum Handeln. Es wurden bereits zahlreiche Klagen und sonstige Verfahren eingeleitet, um die Ansprüche der Anleger des CS Euroreal zu sichern. Beraten wurden die Anleger des CS Euroreal oft von der Postbank.

Anlegern des CS Euroreal wurde meist mitgeteilt, dass der CS Euroreal eine absolut sichere Anlage sei ohne jegliches Risiko, vergleichbar mit Festgeld oder einem Sparkonto. Man komme auch jederzeit an sein Geld. Über Risiken wurde hingegen nicht aufgeklärt. Wenn dies 2009 geschehen ist, handelt es sich um einen groben Beratungsfehler. Erste Gerichtsentscheidungen liegen vor bzgl. offener Immobilienfonds. Danach war schon viel früher auf die Risiken des CS Euroreal hinzuweisen.

Anleger der CS Euroreal sollten nun handeln und sich beraten lassen. Es droht die Verjährung, wobei bei Banken eine 3-Jahresfrist gilt, die aber auch umgegangen werden kann und zwar dann, wenn Provisionen verschwiegen wurden, die die Bank erhalten hat.

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