SEB Immoinvest - Schadensersatz möglich, Zweifel an der Öffnung

SEB Immoinvest - Schadensersatz möglich, Zweifel an der Öffnung
03.02.2012556 Mal gelesen
Wichtige Informationen für Anleger des SEB Immoinvest.

Schadensersatz wird geltend gemacht, es droht Verjährung. Anleger des SEB Immoinvest sind gespannt, da die Zeit der möglichen Öffnung 2012 immer näher rückt. Bleibt er geschlossen oder öffnet der SEB Immoinvest doch wieder? Zuletzt beunruhigt die Anleger des SEB Immoinvest eine negative Aussage eines DEKA Mitarbeiters, der an der Öffnung des SEB Immoinvest zweifelt.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger des SEB Immoinvest vertritt, rät nun zum Handeln. Es wurden bereits zahlreiche Klagen und sonstige Verfahren eingeleitet, um die Ansprüche der Anleger des SEB Immoinvest zu sichern. Beraten wurden die Anleger des SEB Immoinvest oft von der Deutsche Vermögensberatung AG DVAG und der SEB Bank AG (übernommen teils von der Santander Bank).

Anlegern des SEB Immoinvest wurde meist mitgeteilt, dass der SEB Immoinvest eine absolut sichere Anlage sei ohne jegliches Risiko, vergleichbar mit Festgeld oder einem Sparkonto. Man komme auch jederzeit an sein Geld. Über Risiken wurde hingegen nicht aufgeklärt. Wenn dies 2009 geschehen ist, handelt es sich um einen groben Beratungsfehler. Erste Gerichtsentscheidungen liegen vor bzgl. offener Immobilienfonds. Danach war schon viel früher auf die Risiken der Fonds hinzuweisen.

Anleger der SEB Immoinvest sollten nun handeln und sich beraten lassen. Es droht die Verjährung, wobei bei Banken eine 3-Jahresfrist gilt, die aber auch umgegangen werden kann und zwar dann, wenn Provisionen verschwiegen wurden, die die Bank erhalten hat. Diese Frist gilt aber für die DVAG Deutsche Vermögensberatung nicht.

Weiterlesen unter:

SEB Immoinvest Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de