Bei dem DEGI International läuft nun bald das Angebot der Allianz ab, welches diese ihren Kunden unterbreitet hat. Man will den Kunden € 42,78 ausbezahlen. Noch immer fragen sich viele Kunden, ob sie das Angebot annehmen sollen oder nicht. Zwischenzeitlich sind erste Urteile bzgl. des DEGI International ergangen gegen die Commerzbnak, nach denen die Commerzbank für den Schaden voll haften muss zzg. Zinsen. Anleger sollten daher das schlechte Angebot der Allianz nicht zwingend annehmen, insbesondere dann nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung einen Prozess bezahlt. Es ist nämlich gar nicht gesagt, dass man aus der Liquidation nicht auch mindestens € 42,78 erhält. Von daher ist es sinnvoller zu klagen. Deshalb ahben sich viele Anleger gegen das Angebot entschieden.
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät hunderte Anleger des DEGI International. Es werden derzeit zahlreiche Gerichtsverfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank geführt. Gerade Anleger, die bei der Commerzbank AG geblieben sind, haben keine andere Wahl, weil sie kein Angebot erhalten haben. Anleger sollten sich beraten lassen von einem im Anlagerecht tätigen Rechtsanwalt und so ihre Verluste geltend machen.
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