Energieeffizienz: Energie-Label in der Werbung

Wirtschaft und Gewerbe
11.01.2012692 Mal gelesen
Wer ein neues Auto kauft, achtet auf einen geringen Spritverbrauch des neuen Wagens. Seit Dezember sollen Energie-Effizienzlabel den Verbraucher bei der Kaufentscheidung helfen. Doch was gibt es für die Werbung bei dem neuen Siegel zu beachten.

Die Kennzeichnung von Autos mit dem neuen Energie-Label ist seit dem 1. Dezember in Kraft. Autos werden damit ähnlich wie Kühlschränke oder Waschmaschinen mit einem farbig abgestuften Energieverbrauch-Label gekennzeichnet. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale informiert es den Verbraucher über die absoluten Verbrauchswerte und gibt zudem über die neue farbige CO2-Effizienzskala an, wie effizient ein Wagen verglichen mit anderen Modellen der jeweiligen Klasse ist.

Die Energieffizienzklassen werden nach den CO2-Emmisionen in Relation zum Gewicht eines Autos ermittelt und reichen von A bis G. Zu den mit Benzin, Diesel und Gas betriebenen Autos sind ab sofort auch reine Elektro- und Hybridautos von der neuen Regelung erfasst. Diese Regelung trifft laut Wettbewerbszentrale auf Neuwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 25 Stundenkilometer und mit nicht mehr als neun Sitze zu.

Bei der Werbung entfällt die Kennzeichnungspflichtig wenn nur für die Automarke, nicht aber für die Baureihe einer Marke geworben wird, wie es bislang der Fall war. Die Wettbewerbszentrale weist daraufhin, dass Händler und Autohersteller, die  diese Änderungen nicht beachten, abgemahnt werden können. falls diese bereits wegen eines Verstoßes gegen die ursprüngliche Fassung einen strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben.