Prorendita 3 (Prorendita Drei) Schadensersatz bei Fehlberatung

Prorendita 3 (Prorendita Drei) Schadensersatz bei Fehlberatung
06.01.2012344 Mal gelesen
Prorendita 3 (Prorendita Drei) wichtige Informationen.

Für die Anleger der Prorendita 3 (Prorendita Drei) Lebensversicherungsfonds hörte sich bei der Beratung die Anlage sehr gut an: die Investition in Lebensversicherungen. Was soll da schon schief gehen? Es handle sich um eine sichere Anlage, die entsprechende Renditen abwirft. Grund zur Sorge bestehe nicht, das Geld sei vielmehr gut angelegt. So wurde der Prorendita 3 (Prorendita Drei) oft von Banken und Anlageberatern beworben, ohne jedoch auch nur im Ansatz auf die Risiken des Prorendita 3 (Prorendita Drei) hinzuweisen. Auch auf Provisionen, die Banken erhalten haben, wurde in den Beratungsgesprächen oft nicht hingewiesen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger der Prorendita Fonds vertritt (Commerzbank) und berät, teilt mit: " Es fällt auf, dass Anleger uns über diese Art der Beratung mehrfach berichten. Es handelt sich um eklatante Beratungsfehler, die zum Schadensersatz verpflichten. Wir werden daher insbesondere die Commerzbank in Anspruch nehmen, damit die Anleger des Prorendita 3 (Prorendita Drei) ihr Geld nebst Zinsen zurück erhalten."

Für die Anleger des Prorendita 3 (Prorendita Drei) besteht die Gefahr eines Totalverlusts und auch andere Gefahren, auf die sie nie hingewiesen wurden. Anleger sollten daher handeln und einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen.

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