DEGI International Urteile gegen Commerzbank, Verjährung 2011

DEGI International Urteile gegen Commerzbank, Verjährung 2011
08.12.2011365 Mal gelesen
DEGI International: Chancen gegen die Commerzbank sind sehr gut. Anleger sollten nun dringend handeln, da zum Jahresende die Ansprüche zu verjähren drohen.

Zwischenzeitlich sind Urteile gegen die Commerzbank bzgl. des DEGI International ergangen. Darin wird festgestellt, dass die Allianzberater falsch beraten haben. In einem Fall wird sogar mitgeteilt, dass aufgrund einer falschen Schulung der Allianz Berater keine richtige Beratung bei dem DEGI International habe stattfinden können. Dies ist nun eine herausragender Erfolg für die Anleger. Anleger haben nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits hunderte Anleger des DEGI International vertritt und berät, nun gute Aussichten auf Schadensersatz, auch wenn die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren eigentlich abgelaufen wäre. Anleger sollten sich nun vor Jahresende 2011 dringend an einen Rechtsanwalt, der im Anlagerecht spezialisiert ist, wenden.

Die Annahme des Angebots der Allianz Bank sollte gut überlegt werden, da hier erhebliche Verluste entstehen und mit einer Klage der gesamte Bertrag zzgl. Zinsen zurückerlangt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier:

DEGI International Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de