Zwischenzeitlich sind Urteile gegen die Commerzbank bzgl. des DEGI International ergangen. Darin wird festgestellt, dass die Allianzberater falsch beraten haben. In einem Fall wird sogar mitgeteilt, dass aufgrund einer falschen Schulung der Allianz Berater keine richtige Beratung bei dem DEGI International habe stattfinden können. Dies ist nun eine herausragender Erfolg für die Anleger. Anleger haben nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits hunderte Anleger des DEGI International vertritt und berät, nun gute Aussichten auf Schadensersatz, auch wenn die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren eigentlich abgelaufen wäre. Anleger sollten sich nun vor Jahresende 2011 dringend an einen Rechtsanwalt, der im Anlagerecht spezialisiert ist, wenden.
Die Annahme des Angebots der Allianz Bank sollte gut überlegt werden, da hier erhebliche Verluste entstehen und mit einer Klage der gesamte Bertrag zzgl. Zinsen zurückerlangt werden kann.
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