Lehman-Zertifikate – zum Jahresende 2011 drohen viele Ansprüche auf Schadensersatz zu verjähren, Anleger sollten dringend handeln!

Lehman-Zertifikate – zum Jahresende 2011 drohen viele Ansprüche auf Schadensersatz zu verjähren, Anleger sollten dringend handeln!
03.12.2011664 Mal gelesen
Anleger, die in Lehman-Zertifikate investiert haben, sollten sich umgehend um anwaltlichen Rat bemühen, da ihnen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zustehen, sodass sie von ihren Verlusten aus den Lehman-Zertifikaten loskommen können. Allerdings wird die Zeit langsam knapp, da viele Ansprüche Ende 2011 zu verjähren drohen.

Viele Anleger von Lehman-Zertifikaten  - also Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers - wurden durch den Börsen-Crash von 2008 geschädigt. Diese haben durch die Pleite der Bank erhebliche Summen an Geld verloren und stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Insgesamt über eine Milliarde Euro sollen diese aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers verloren haben. Allerdings müssen diese Verluste durch die Lehman-Zertifikate nicht hingenommen werden, vielfach haben Anleger von Lehman-Zertifikaten schon erfolgreich auf Schadensersatz gegenüber ihren Anlageberatern geklagt und gewonnen, sodass sie ohne Schaden aus dieser Anlage herauskommen konnten.

Dies ist möglich, wenn den Anlageberatern eine fehlerhafte Anlageberatung bezüglich der Lehman-Zertifikate nachgewiesen werden kann. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen teilt hierzu mit: "Unserer Erfahrung nach wurden viele Anleger nicht richtig über die Risiken der Lehman-Zertifikate aufgeklärt, welcher aber erheblich sind, wie man an dem Untergang der amerikanischen Investmentbank und deren Folgen sehen konnte. Vielfach wurden die Lehman-Zertifikate sicherheitsorientierten Anlegern als sichere Geldanlage und zur Altersvorsorge empfohlen, was aber eine grobe Falschberatung darstellt. Vor allem aber wurden die Lehman-Zertifikate im Jahr 2008 immer noch verkauft, obwohl sich bereits Anfang 2008 die finanzielle Schieflage der Bank abzeichnete. Viele Gerichte haben diese Ansicht schon bestätigt und Anlegern Schadensersatzansprüche aufgrund des Fehlverhaltens der Berater zugesprochen."

Anleger der Lehman-Zertifikate sollten deshalb nicht mehr zögern, sondern umgehend handeln und ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, da die meisten Ansprüche zum Jahresende 2011 verjähren dürften, Anleger bei Verstreichenlassen dieser Frist also vollständig auf ihrem Schaden sitzen bleiben würden.

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