DEGI International - Über Verlustrisiken wurde nicht aufgeklärt

DEGI International - Über Verlustrisiken wurde nicht aufgeklärt
01.12.2011355 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds DEGI International wird nicht wieder eröffnet. Anleger haben nun die Abwicklung zu akzeptieren und müssen hoffen, dass der Ausfall nicht zu groß ist.

Bei DEGI International, WKN 800, handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds der Dresdner Bank, welche den Fonds Ende 2007 an die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH veräußerte. Über viele Jahre hinweg wurde der Immobilienfonds von der Dresdner Bank und anderen Firmen als sichere Kapitalanlage empfohlen, bei der praktisch nichts schief gehen kann und das Kapital jederzeit erreichbar ist.

"Über bestehende Verlustrisiken oder die Möglichkeit, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen wird, wurde meist nicht aufgeklärt.", so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nachdem der Fonds bereits Ende Oktober 2008 das erste Mal geschlossen wurde, erfolgte im November 2009 eine erneute Schließung des Fonds

"Die Schließung wurde beschlossen, da der Fonds über nicht genug liquide Mittel verfügt hat, um alle Wünsche nach Anteilsrückgabe befriedigen zu können.", erklärt der Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter. "Sollte nach Maximal zwei Jahren nicht genug Mittel aufgebracht werden, so wird der Fonds abgewickelt und die Anleger erhalten allenfalls eine Quote ihres Anlagebetrages zurück."

Dieses Schicksal ist inzwischen schon einigen offenen Immobilienfonds erfahren und droht auch weiteren. So wurde am 25.10.2011 bekannt gegeben, dass auch der offene Immobilienfonds DEGI International nicht wieder eröffnet wird, sondern zum 15.10.2014 geordnet aufgelöst wird.

"Viele Anleger fragen sich jetzt natürlich, wie diese Katastrophe passieren konnte, immerhin wurde die Beteiligung an dem Fonds meistens als sehr sichere Kapitalanlage verkauft, die sich auch zur Altersvorsorge eignen würde.", erklärt der langjährige Spezialist für Anlegerschutz. "Ebenso wurde in vielen Fällen nicht auf eingenommene Provisionen hingewiesen oder das durchaus ein Totalverlustrisiko besteht."

Anleger die sich an dem offenen Immobilienfonds DEGI International beteiligt haben und der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht richtig beraten wurden, sollten unbedingt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Banken oder Vermittler zustehen. Hierbei steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mit mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes Ihnen gerne jederzeit zur Seite.

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