UBS 3 Sector Real Estate Europe – Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine wird verlängert, Anwälte informieren

UBS 3 Sector Real Estate Europe – Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine wird verlängert, Anwälte informieren
29.10.2011454 Mal gelesen
Offene Immobilienfonds UBS Sector geschlossen. Wann kommt die Öffnung? Achtung Verjährung. Krise hält an.

Der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe ist bereits seit dem 6. Oktober 2010 eingefroren, nimmt also seit diesem Zeitpunkt keine Anteile mehr zurück. Anleger des offenen Immobilienfonds UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe kommen seither nicht mehr an ihr investiertes Vermögen heran und sind an den Fonds gebunden. Begründet wurde die ursprüngliche Rücknahmeaussetzung damit, dass die liquiden Mittel nicht ausreichen, um den Rücknahmepreis für die zur Rückgabe vorgelegten Anteile zu bezahlen. Damit sei also eine ordnungsgemäß laufende Bewirtschaftung des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe sicherzustellen.

Ende September nun der Schock für die Anleger: der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe bleibt für weitere 12 Monate für seine Anleger geschlossen, eine Wiedereröffnung steht also erst nach insgesamt 2 Jahren und somit dem Ende der gesetzlichen Schließungsfrist, am 6. Oktober 2012, an.

Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe, die aber nicht mehr länger auf ihr investiertes Vermögen warten wollen, können ihre Anteile auch an der Börse verkaufen. Hierbei sind aber erhebliche Abschläge in Kauf zu nehmen. Aus diesem Grunde erscheint eine Schadensersatzklage gegen Banken und Berater aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung als beste Möglichkeit, sich von der Kapitalanlage an dem UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe und somit auch den Verlusten zu lösen.

Eine Falschberatung liegt vor allem dann vor, wenn dem Anleger wesentliche Risiken des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe verschwiegen wurden. So musste der Anleger über die Möglichkeit des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe aufgeklärt werden, dass dieser für höchstens zwei Jahre die Rücknahme der Anteilscheine aussetzen kann. Ebenso durfte dem Anleger die Anlage an dem offenen Immobilienfonds UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe nicht als absolut sichere Kapitalanlage angepriesen werden. Oftmals wurden auch Vergleiche zu einer Festgeldanlage gezogen, was aber mit Blick auf die Risiken des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe ebenfalls als Falschberatung zu werten ist.

Schließlich machen sich die Banken und Anlageberater auch dann schadensersatzpflichtig, wenn sie dem Anleger verschwiegen haben, dass sie für die erfolgreiche Vermittlung der Anlage an dem UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe von der Fondsgesellschaft Kick-Back-Zahlungen, also Provisionen, erhalten haben. Über die Höhe dieser Provisionen muss der Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe nach der Rechtsprechung des BGH unbedingt aufgeklärt werden.

Die Chancen der Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe eine Rückabwicklung der Anlage zu erreichen stehen also nicht schlecht. Allerdings sollte umgehend gehandelt werden, da die Schadensersatzansprüche zum Teil innerhalb von 3 Jahren ab dem Erwerb der Anteile an dem UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe verjähren. Es sollte also dringend ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt mit der Überprüfung solcher Ansprüche eingeschaltet werden.

 

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