Nach der Schließung des AXA Immoselect trat nun ein, was viele Anleger des DEGI International schon lange befürchteten: auch der DEGI International wird nun ordentlich abgewickelt werden. Für Anleger des DEGI International bedeutet dies wohl die Realisierung erheblicher Verluste, sowie eine Bindung an den offenen Immobilienfonds für weitere drei Jahre.
Grund der Abwicklung des DEGI International ist wiederum die Erwägung massiver Mittelabflüsse im Falle einer Wiedereröffnung, die nicht vollständig durch die liquiden Mittel des Fonds kompensiert werden können. Die Rückgabewünsche der Anleger hätten wohl nicht vollständig bedient werden können, sodass der DEGI International nach einer Wiedereröffnung wahrscheinlich gleich wieder in Schieflage geraten wäre, sodass die ordentliche Abwicklung des Fonds die einzige Möglichkeit war.
Die Anleger des DEGI International werden jetzt über die folgenden drei Jahre Abschlagszahlungen erhalten. Die Mittel dafür sollen durch den Verkauf des Immobilienbestandes des DEGI International angereichert werden. Wollen Anleger ihr Geld aber sofort zurück und nicht noch länger an den DEGI International gebunden sein, so können sie ihre Anteile an der Börse verkaufen, wobei aber erhebliche Abschläge zu erwarten sind.
Um den Verlusten aus der Anlage an dem DEGI International entgegenzuwirken, sollten sich Anleger umgehend um anwaltlichen Rat bemühen, da oftmals Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater aus einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden können.
Eine Falschberatung liegt zum Beispiel dann vor, wenn den Anlegern in den Beratungsgesprächen die Risiken des DEGI International verschwiegen wurden. So mussten sie darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit der Schließung oder sogar Abwicklung des Fonds besteht, deshalb durfte ihnen die Anlage an dem DEGI International auch nicht als äußerst sichere Anlage empfohlen werden. Weiterhin mussten Anleger über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt werden, die sie für die Vermittlung der Anteile von der Fondsgesellschaft erhalten haben.
Es bestehen also gute Chancen erfolgreich etwas gegen die drohenden Verluste unternehmen zu können, sodass ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte. Dies vor allem auch mit dem Hintergrund, dass die Ansprüche der Anleger des DEGI International jederzeit verjähren können.
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei vertritt bereits hunderte Anleger des DEGI International und kennt die Situation bestens. Es werden bereits zahlreiche Verfahren gegen die Allianz und die Commerzbank geführt.
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