DEGI Europa – Zweite Ausschüttung sehr gering, Anwälte informieren

DEGI Europa – Zweite Ausschüttung sehr gering, Anwälte informieren
21.10.2011496 Mal gelesen
DEGI Eurpoa: Klage erhoben. Anleger haben gute Aussichten, müssen nun aber handeln.

Der offene Immobilienfonds DEGI Europa wurde Ende Oktober vergangenen Jahres aufgelöst. Seither versucht das Management des DEGI Europa das Immobilienvermögen des Fonds zu verkaufen, um damit Auszahlungen an die Anleger zu finanzieren. Rund 90 000 Anleger haben sich an dem DEGI Europa beteiligt.

Die erste Ausschüttung an die Anleger leistete der DEGI Europa im Januar 2011. Hierbei bekamen die Anleger 9,70 € pro Anteil. Doch nun erhielten die Anleger des DEGI Europa am 25. Juli erneut eine Ausschüttung, die aber deutlich unter der ersten lag: mit nur 1,85 € pro Anteil müssen sich die rund 90 000 Anleger diesmal abgeben. Dies bedeutet, dass Anleger insgesamt 48,5 Mio. € oder rund 5 % des Nettofondsvermögens von 969,6 Mio. € (Stand: 30.06.2011) ausbezahlt bekommen. Dass die Ausschüttung aber diesmal so gering im Vergleich zur ersten Ausschüttung ausfällt, liegt daran, dass der DEGI Europa seit der ersten Auszahlung keine einzige Immobilie verkaufen konnte.

Insgesamt sollen die Anleger des DEGI Europa 6 Auszahlungen erhalten. Im Laufe des Jahres seien nun weitere Immobilienverkäufe geplant, sodass diese, wenn das Vorhaben Erfolg hatte, bei der Ausschüttung im Januar 2012 berücksichtigt werden können.

Anleger, die noch immer an dem DEGI Europa beteiligt sind, sich aber vorzeitig von dem offenen Immobilienfonds lösen wollen, haben diese Möglichkeit, wenn sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Anlageberatern durchsetzen können. Diese sind dann mithin verpflichtet die Anlage rückabzuwickeln.

Solche Schadensersatzansprüche entstehen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung: wurden Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des DEGI Europa aufgeklärt oder wussten sie z.B. nichts von der Möglichkeit der Schließung für 2 Jahre oder dass sogar eine Abwicklung des DEGI Europa drohen könnte, so können Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater hierauf gestützt werden. Aber auch im Falle des Verschweigens von Provisionen (Kick-Backs) gegenüber dem Anleger machen sich die Anlageberater schadensersatzpflichtig.

Allerdings sollten Anleger des DEGI Europa schnell handeln, da ihre Ansprüche jederzeit verjähren können. Sie sollten sich also umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de