SEB Immoinvest Folgen der Auflösung des AXA Immoselect – Öffnung?

SEB Immoinvest Folgen der Auflösung des AXA Immoselect – Öffnung?
21.10.2011489 Mal gelesen
Nach der endgültigen Schließung des AXA Immoselect: wie geht es weiter mit dem SEB Immoinvest, der geschlossen ist. Öffnet er wieder? Schadensersatz möglich.

Der 6 Mrd. € schwere SEB Immoinvest muss spätestens im Mai 2012 wieder eröffnen. Dann endet die gesetzliche Höchstfrist für eine Schließung des offenen Immobilienfonds. Allerdings zittern Anleger aller noch eingefrorener Immobilienfonds derzeit kräftig, denn in dieser Woche wurde die Abwicklung des AXA Immoselect bekanntgegeben. Der AXA Immoselect hätte Mitte November seine Schließungsphase beenden müssen, doch die liquiden Mittel von nur rund 10 % hätten nicht ausgereicht, um die Rückgabewünsche aller Anleger bedienen zu können. Der AXA Immoselect wäre somit bei einer Wiedereröffnung voraussichtlich sofort wieder in Schieflage geraten. Einzige Möglichkeit, die das Management des AXA Immoselect sah, war also die ordentliche Abwicklung des AXA Immoselect durchzuführen.

Experten der Fondsbranche behaupten, dass für eine nachhaltige Öffnung offener Immobilienfonds eine Liquiditätsquote von 25-30 % benötigt wird. Die Quote des AXA Immoselect lag bei nur 10 % und damit deutlich zu wenig. Der SEB Immoinvest verfügte nach letzten Meldungen noch über liquide Mittel von ca. 15 %.

Ein gutes Zeichen ist die Auflösung des AXA Immoselect allerdings nicht: der Immobilienmarkt ist immer noch geschwächt, offene Immobilienfonds haben sich noch nicht von ihrer Krise erholt. Dies könnte also auch den SEB Immoinvest betreffen. Im Falle der Abwicklung des SEB Immoinvest hätten Anleger auf jeden Fall erhebliche Verluste zu befürchten. Zwar würden sie in Tranchen aus dem Fondsvermögen des SEB Immoinvest ausbezahlt werden, doch werden diese Zahlungen die Höhe ihrer einst getätigten Investition nicht erreichen können. Bei Verkäufen der Anteile des SEB Immoinvest über die Börse muss zudem mit erheblichen Abschlägen gerechnet werden.

Anleger des SEB Immoinvest sollten sich also schon jetzt einmal über ihre Handlungsmöglichkeiten Gedanken machen und hierzu einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Um den Verlusten aus der Anlage an dem SEB Immoinvest zu entgehen, können Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater geltend gemacht werden, wodurch diese verpflichtet werden, die Anlage rückabzuwickeln.

Ansprüche der Anleger des SEB Immoinvest folgen hierbei aus einer fehlerhaften Anlageberatung, welche vorliegt, wenn Anlegern die Risiken des SEB Immoinvest verschwiegen wurden. Der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen teilte hierzu mit: "Viele unserer Mandanten wussten nicht darüber Bescheid, dass offene Immobilienfonds abgewickelt werden können. Hierüber wurden sie beim Kauf der Anteile nicht aufgeklärt. Vielmehr wurde die Anlage an diesen Fonds immer als absolut sicheres Investment angepriesen, was so aber nicht stehen gelassen werden kann."

Zudem bestehen Ansprüche auf Schadensersatz auch dann, wenn Anlegern Kick-Back-Zahlungen verschwiegen wurden. Diese stellen Provisionen dar, die die Banken und Berater von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile an dem SEB Immoinvest erhalten haben. Die Aufklärung hierüber - so hat die Erfahrung gezeigt - wird in vielen Fällen unterlassen, sodass Anleger auch hierüber gute Chancen erhalten, ihr Kapital ohne Verluste zurückzubekommen.

Es bestehen folglich gute Möglichkeiten eventuellen Verlusten bezüglich der Anlage an dem SEB Immoinvest entgegenzuwirken, schnelles Handeln ist aber aufgrund der drohenden Verjährung der Ansprüche gefordert.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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