AXA Immoselect und DEGI International – Öffnung oder Abwicklung im November?

14.10.2011 321 Mal gelesen
Geschlossen: AXA Immoselect und DEGI International vor der Öffnung oder endgültigen Schließung. Öffnung wird als nicht ahrscheinlich angesehen. Klagen werden vorbereitet. VErjährung droht.

Im November wird es für die beiden derzeit eingefrorenen Immobilienfonds AXA Immoselect und DEGI International ernst, da sich in rund 6 Wochen entscheiden wird, ob die beiden Fonds eine Wiedereröffnung wagen oder aber abgewickelt werden müssen, wie einige andere offene Immobilienfonds vor ihnen auch (TMW Immobilien Weltfonds, DEGI Europa, Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest). Der AXA Immoselect und der DEGI International vereinen in sich ein Fondsvermögen von rund 4 Mrd. €, sodass im Falle einer Abwicklung der beiden Fonds hunderttausende Anleger betroffen wären.

Bis zum 16. November 2011 haben das Management des AXA Immoselect und des DEGI International also Zeit, sich über die Zukunft der Fonds zu äußern. Wie das Handelsblatt berichtet, geht die Fondsbranche aber von einer Abwicklung beider Fonds aus. Nach Meinung der Branche sei nämlich für eine Wiedereröffnung eingefrorener Fonds eine Liquidität von 30 % notwendig, um die rückgabewilligen Anleger befriedigen zu können. Ansonsten drohe den Fonds nach einer kurzen Wiedereröffnung die erneute Schließung und dies werden sowohl der AXA Immoselect als auch der DEGI International nicht riskieren. Derzeit verfügt der DEGI International über eine Liquidität von 22 %, bei dem AXA Immoselect sind es nur rund 10 %.

Die Chancen auf eine Wiedereröffnung des AXA Immoselect und des DEGI International werden demnach als recht gering bewertet. Betroffene Anleger sollten sich deshalb schon jetzt an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern aus einer fehlerhaften Anlageberatung überprüfen zu lassen.

Wurden Anleger des DEGI International und des AXA Immoselect nicht ordnungsgemäß über die Risiken beider Fonds aufgeklärt, war Anlegern zum Beispiel die Möglichkeit der Abwicklung der Fonds gänzlich unbekannt, so stellen dies Beratungsfehler dar. Ebenso ist eine Aufklärungspflichtverletzung der Banken und Berater gegeben, wenn diese die Anleger nicht über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt haben, die sie von den Fondsgesellschaften für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile an dem DEGI International und dem AXA Immoselect erhalten haben.

Deshalb hat die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits hunderte Anleger des DEGI International und des AXA Immoselect  vertritt und berät, zahlreiche Klagen gegen die Commerzbank und die Allianz Bank und gegen andere Banken und Berater eingereicht und weitere Klagen sind bundesweit in Vorbereitung. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Da viele Ansprüche bald verjähren werden, reichen wir noch in diesem Jahr zahlreiche Klagen für die Anleger des DEGI International und des AXA Immoselect gegen die Allianz Bank (Oldenburgische Landesbank) und die Commerzbank und ander Banken und Berater ein. Wir sehen gute Chancen für die Anleger auf Schadensersatz."

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