SEB Immoinvest – Öffnung 2012? Anwälte informieren, Klage auf Schadensersatz möglich

SEB Immoinvest – Öffnung 2012? Anwälte informieren, Klage auf Schadensersatz möglich
10.10.20112443 Mal gelesen
SEB immoinvest Öffnung? Schadensersatz für Anleger, Verjährung droht.

Der SEB Immoinvest ist nun bereits in seinem zweiten Schließungsjahr; spätestens im Mai 2012 muss der SEB Immoinvest zwecks Erreichen der gesetzlichen Höchstfrist für eine Schließung wieder für seine Anleger öffnen. Das Management des SEB Immoinvest versucht deswegen derzeit die Liquiditätsquote zu erhöhen, um eine nachhaltige Öffnung des SEB Immoinvest zu garantieren. Erwartet wird nämlich, dass bei Öffnung des SEB Immoinvest viele Rückgabewünsche der Anleger drohen, sodass entsprechend viel Kapital im Fondsvermögen vorhanden sein muss, um diese Welle an Abflüssen überstehen zu können. Nach einer Umfrage von Schroder Property will nämlich jeder dritte institutionelle Anleger seine Anteile an dem offenen Immobilienfonds verkaufen, eine Investition in dieses Anlageprodukt sei längst nicht mehr so attraktiv.

Der rund 6 Mrd. € schwere SEB Immoinvest kam zuletzt auf eine Liquiditätsquote von rund 15 %. Diese Liquidität reicht laut Aussagen der Branche aber nicht aus, um dem Sturm der Anleger bei Wiedereröffnung stand zu halten. Wie Börse Online vom 23.08.2011 berichtet, führt die Geschäftsführung des SEB Immoinvest Gespräche über den möglichen Verkauf einer Immobilie am Potsdamer Platz, wobei es um einen Anteil von ca. 50 % geht. Weiter wird berichtet, dass man neben dem Verkauf der Immobilie in Berlin in Verkaufsverhandlungen für 4 weitere Immobilien sei, wobei ein Abschluss in Kürze zu erwarten sei.

Ob sich die Bemühungen des Managements des SEB Immoinvest lohnen werden und der Fonds nicht wie viele andere am Ende der Schließungsphase abgewickelt werden muss (z.B. Morgan Stanley P2 Value, DEGI Europa, TMW Immobilien Weltfonds), wird sich wohl erst im nächsten Jahr zeigen. Anleger des SEB Immoinvest, die sich von diesem Risiko aber gänzlich lossagen wollen, sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt über ihre Handlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Oftmals können Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Banken und Anlageberater geltend gemacht werden, wenn ein Fall der Falschberatung bezüglich des SEB Immoinvest vorliegt. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung ist dann gegeben, wenn der Anleger z.B. nicht ordnungsgemäß über die Risiken des SEB Immoinvest aufgeklärt wurde oder ihm die Möglichkeit der Schließung des Fonds oder sogar seiner Abwicklung nicht bekannt war. Weiterhin machen sich Banken und Anlageberater auch dann schadensersatzpflichtig, wenn sie den Anleger nicht über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt haben, die diese von der Fondsgesellschaft des SEB Immoinvest für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile erhalten haben.

Es bestehen folglich gute Möglichkeiten eventuellen Verlusten bezüglich der Anlage an dem SEB Immoinvest entgegenzuwirken, schnelles Handeln ist aber aufgrund der drohenden Verjährung der Ansprüche gefordert.

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