Prorendita – Schadensersatz wird gegen Commerzbank geltend

Wirtschaft und Gewerbe
08.10.2011488 Mal gelesen
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen machen für Anleger der Prorendita Fonds Schadensersatz geltend. Ende 2011 drohen Ansprüche zu verjähren.

Rund 17 000 Anleger haben sich an den von der ERGO-Tochter Ideenkapital aufgelegten Fonds mit dem Namen Prorendita mit einem Vermögen von über 300 Mio. € beteiligt. Insgesamt wurden hierbei 5 Fonds aufgelegt: Prorendita 1, Prorendita 2, Prorendita 3, Prorendita 4 und Prorendita 5. Bei diesen handelt es sich allesamt um britische Lebensversicherungsfonds. Das System dieser Fonds funktioniert hierbei folgendermaßen: die Gesellschaft kauft auf dem Zweitmarkt "gebrauchte" britische Kapitallebensversicherungen und bezahlt für diese die Prämien bis zum Versicherungsfall - meist dem Tod der versicherten Person - weiter. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird schließlich die Versicherungssumme an die Prorendita Fonds ausbezahlt, worüber diese also ihre Rendite beziehen.

Allerdings ging der Plan der Initiatoren von Prorendita nicht auf: während der Finanzkrise 2008  brach der Markt für britische Lebensversicherungen ein und kam fast ganz zum Erliegen, da die Rückkaufwerte und Ablaufleistungen der Lebensversicherungen stark zurückgegangen war. Es drohen daher Verluste für die Anleger.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht nun für Anleger der Prorendita Fonds Ansprüche gegen Banken insbesondere die Commerzbank geltend, bevor die Ansprüche Ende 2011 verjähren.

Aus diesem Grunde sollten Anleger ihre alternativen Handlungsmöglichkeiten überprüfen lassen, um sich vor den Verlusten aus den Geschäften mit Prorendita zu schützen. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung durch die Commerzbank können Schadensersatzansprüche gegen diese geltend gemacht werden, sodass im besten Fall die Anlage rückabgewickelt werden muss und das verloren geglaubte Geld zurückgeholt werden kann.

Eine solche Falschberatung bezüglich Prorendita liegt vor, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Fonds aufgeklärt wurden, so z.B., wenn ihnen das Risiko eines Totalverlusts des Kapitals gänzlich verschwiegen oder verharmlost wurde. Die Fonds stellen als geschlossene Fonds allerdings unternehmerische Beteiligungen dar, wobei der Anleger an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft gleichermaßen teilnimmt. Eine Vermittlung der Fonds als zur Altersvorsorge geeignet stellt sich also demnach ebenfalls als grob falsche Beratung dar. Ebenfalls schadensersatzpflichtig macht sich die Commerzbank, wenn sie Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen hat, die sie von Prorendita für die erfolgreiche Vermittlung der Anlage erhalten hat. Die Erfahrung hat gezeigt, dass über diese Kick-Backs in den meisten Fällen nicht aufgeklärt wird, sodass Anlegern nur geraten werden kann, sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, welcher alle weiteren Schritte bei Bestehen solcher Ansprüche einleiten wird.

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