MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG – geänderte Steuerbescheide an erste Anleger versendet, Steuernachforderungen immens, Anwälte informieren über Klagemöglichkeit gegen Commerzbank, Achtung Verjährung

Wirtschaft und Gewerbe
23.09.2011953 Mal gelesen
MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG Schadenersatz für Anleger. Verjährung Ende 2011!

Lange Zeit mussten die Anleger der MHF Erste und MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG (im Folgenden: MHF Academy Fonds) zittern, wieviel die Finanzbehörde wohl an Steuern und Steuerzinsen von ihnen nachfordern würde, bis sie schließlich die geänderten Steuerbescheide in ihren Händen gehalten haben. Vor allem glaubten viele Anleger der MHF Academy Fonds ein optimales Steuersparmodell getätigt zu haben, sodass sie mit den nun immensen Steuernachforderungen nicht gerechnet hätten.

Die hohen Steuernachzahlungen für die Anleger der MHF Academy Fonds ergeben sich daraus, dass die Finanzbehörde die steuerlichen anfänglichen Verlustzuweisungen nun vollständig aberkannt hat. Die Theorie der MHF Academy Fonds als Steuersparmodell war aber eingangs Folgende: Anleger können die Verluste, die aufgrund der Produktionskosten entstehen bis zur Höhe des Anlagebetrags mit Einkünften aus anderen Quellen verrechnen. Diese Verluste konnten hierbei vor allem schon im ersten Jahr steuermindern abgesetzt werden und mussten nicht über die Jahre verteilt werden. Allerdings wurde diese Praxis 2005 durch einen Medienerlass der Finanzverwaltung stark eingeschränkt, sodass nun im Endeffekt den MHF Academy Fonds das Steuerprivileg aberkannt wurde. Hierbei ist die Finanzverwaltung der Auffassung, dass der Großteil der Fondsmittel der MHF Academy Fonds nicht als Herstellkosten der Filme anzusehen ist, sondern eher als Festgeldanlage bei der Commerzbank, da diese den Anlegern der MHF Academy Fonds die Rückzahlung des Kapitals garantiert hatte und sich hierfür von den Produktionsgesellschaften eine Gebühr in Höhe von 80 % des Investitionsvolumens auszahlen ließ.

Für die Anleger der MHF Academy Fonds hat dies jedoch sehr weitreichende Folgen: laut einer Musterrechnung der MHF Academy Fondsgesellschaften muss ein Anleger, der vor 10 Jahren 25.000 € in einen MHF Academy Fonds investiert hat und bei der Einkommensteuererklärung dem Spitzensatz unterlag, nun mehr als 8.000 € an Steuerforderungen nachzahlen. Damit aber nicht genug, denn es kann für einige Anleger der MHF Academy Fonds noch schlimmer kommen: 2007 und 2009 haben die MHF Academy Fonds das meiste der angelegten Gelder an die Anleger zurückgezahlt. Haben Anleger der MHF Academy Fonds diese Rückzahlung allerdings noch nicht versteuert, so kann es sein, dass diese sogar eine Steuernachforderung von 70 % inklusive der Zinslast trifft, was wiederum auf den Mindestbetrag von 25.000 € bezogen eine Nachforderung von sogar 17.000 € bedeutet.

Anleger der MHF Academy Fonds sind demnach sehr verunsichert und wissen nicht, wie sie handeln sollen. Es kann jedoch allen Anlegern der MHF Academy Fonds nur geraten werden, sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, da dieser überprüfen kann, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen die Bank - MHF Academy Fonds  wurden hauptsächlich durch die Commerzbank vermittelt - zustehen. Eine solche Falschberatung kann vor allem dann angenommen werden, wenn die Commerzbank den Anleger der MHF Academy Fonds nicht über die steuerlichen Risiken aufgeklärt hat. Einige Instanzgerichte haben einen Schadensersatzanspruch der Anleger auch schon deswegen für begründet erachtet, weil den Anlegern der MHF Academy Fonds Kick-Backs verschwiegen wurden. Kick-Backs sind Provisionen, die die Commerzbank für die Vermittlung der MHF Academy Fonds erhalten hat und über die, nach der Rechtsprechung des BGH, unbedingt aufgeklärt werden muss.

Anleger der MHF Academy Fonds haben also gute Chancen ohne die steuerlichen Verluste eine Rückabwicklung ihrer Anlage zu erreichen. Allerdings sollten sich Anleger der MHF Academy Fonds nicht mehr allzu lange Zeit lassen, da zumindest für den MHF Erste Academy Fonds die absolute Verjährung mit dem Ablauf des 31.12.2011 eintritt, da die Beteiligung daran vor dem Jahr 2002 und somit vor der Änderung der Verjährungsregeln abgeschlossen wurde. Dies bedeutet, dass Ansprüche, gegen die nicht bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet wurden, nicht mehr durchgesetzt werden können, sodass Anlegern der MHF Academy Fonds nur dringend ein Handeln empfohlen werden kann.

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