Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) – Informationen für Anleger

Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) – Informationen für Anleger
18.09.2011458 Mal gelesen
Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG): Rechtsanwälte machen Ansprüche geltend und geben wichtige Informationen. Achtung Verjährung Ende 2011.

Der Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) kommt aus einer Reihe geschlossener Lebensversicherungsfonds des Initiators Ideenkapital. Insgesamt wurden 5 Fonds aufgelegt, die in britische Lebensversicherungspolicen investieren, die auf dem Zweitmarkt erworben werden, allesamt stecken die Prorendita Fonds derzeit in der Krise. Der Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) wurde hierbei im Jahr 2006 mit einem Gesamtvolumen von rund 98,75 Mio. € emittiert. Für die Laufzeit des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bis zum 31.12.2021 waren die Anleger an diesen Fonds gebunden.

Anlegern des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) droht der Verlust, sogar möglicherweise theoretisch der Totalverlust ihres eingezahlten Kapitals!

In vielen Fällen können Anleger des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) aber Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Bank geltend machen, wenn dieser eine Aufklärungspflichtverletzung in Form einer fehlerhaften Beratung vorgeworfen werden kann. Meist wurden die Anteile an dem Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) durch die Commerzbank AG vermittelt. Im Falle eines Schadensersatzanspruches ist diese verpflichtet, die Anlage an dem Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) rückabzuwickeln, sodass der Anleger im besten Fall keine Verluste zu tragen hat.

Eine fehlerhafte Anlageberatung ist gegeben, wenn Anlegern des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) die Risiken des Fonds verschwiegen wurden. So mussten Anleger zum Beispiel auf das Zweitmarktrisiko aufmerksam gemacht werden, was bedeutet, dass die Anteile an dem Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) vor Laufzeitende kaum veräußerbar sind oder dies nur unter erheblichen Abschlägen möglich ist. Dies liegt daran, dass es keinen funktionierenden Zweitmarkt dafür gibt.

Weiterhin mussten Anleger des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) auch auf das Totalverlustrisiko ihres eingezahlten Kapitals aufmerksam gemacht werden, da dieses nicht nur theoretischer Natur ist. Da die Beteiligung an dem Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) eine unternehmerische darstellt und der Anleger somit an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft gleichermaßen beteiligt ist, kann ihm die Anlage an dem Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) auch auf keinen Fall als sicher oder geeignet zur Altersvorsorge angepriesen werden. Dafür sind die Verlustrisiken zu immens, sodass in diesen Fällen von einer Falschberatung gesprochen werden kann.

Schließlich dürfen dem Anleger des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) auch Kick-Backs nicht verschwiegen worden sein: Kick-Backs sind Rückvergütungen, die die Commerzbank von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile an dem Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) von dieser erhalten hat.

Da die Erfahrung zeigt, dass Banken kaum über Kick-Backs aufgeklärt haben, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Klage der Anleger des Prorendita 4 (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) gut. Allerdings sollten diese nicht länger warten und einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beauftragen, da die Ansprüche auf Schadensersatz der Verjährung unterliegen und eine solche jederzeit eintreten kann.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier:

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