Im Namen des italienischen Sportwagenherstellers Ferrari gehen die Anwälte der Kanzlei Rospatt Osten Pross gegen das Angebot und/oder den Verkauf von gefälschten Ferrari-Spielzeugautos vor. Geltend gemacht wird dabei, dass die Nachbauten das von Ferrari geschützte Design der Spielzeugautos widerrechtlich nutzen. Hierin sei sodann eine Verletzung des Geschmacksmustergesetzes zu sehen, welches in Deutschland den Designschutz regelt.
Daraus können sich sodann Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten ergeben.
Wegen der hohen Summen, die ob des großen wirtschaftlichen Interesses von Ferrari im Raume stehen ist es unserer Auffassung nach unbedingt ratsam, einen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes versierten Anwalt zu kontaktieren.
Auf unserer Homepage www.haftungsrecht.com finden Sie mehr zur optimalen Verteidigung in geschmacksmusterrechtlichen Fällen, oder rufen Sie uns gerne auch direkt an.
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