Lehman Brothers Zertifikate - Verjährung droht nun endgültig!

Wirtschaft und Gewerbe
21.08.2011728 Mal gelesen
Anleger von Lehman Zertifkaten sollten nun umgehend handeln, da die Ansprüche nun endgültig verloren gehen werden!

Es jährt sich wieder einmal der Börsen-Crash von 2008, in dem viele Anleger erhebliche Summen an Geld verloren haben. Vor allem durch Lehman-Zertifikate wurden viele tausende Anleger geschädigt, also Zertifikaten, die durch die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers ausgegeben wurden. Viele dieser geschädigten Lehman-Zertifikate Anleger haben bereits erfolgreich ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken geltend gemacht und konnten somit ohne Schaden aus der Anlage herauskommen. Möglich war und ist dies, wenn die Banken den Anleger fehlerhaft über das Anlageprodukt aufgeklärt haben, diesem also wesentliche Risiken verschwiegen wurden. In diesen Fällen konnte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung/Falschberatung geklagt werden.

Auch außergerichtliche Vergleiche waren nicht selten, sodass die geschädigten Anleger in Lehman-Zertifikate zumindest einen Großteil ihres Geldes zurückerlangen konnten. Aber nicht nur Lehman-Zertifikate, sondern auch geschädigte Zertifikateinhaber anderer Banken können Schadensersatzklage erheben, wenn sie bezüglich dieser falsch beraten wurden. Zertifikate bergen ein hohes Risiko und sind für sicherheitsorientierte Anleger nicht zu empfehlen!

Weitere geschädigte Lehman-Zertifikateinhaber sollten deshalb handeln, da auch bei diesen gute Erfolgsaussichten einer Klage gegen die sie beratenden Banken bestehen. Vor allem aber sollte jetzt gehandelt werden, da viele Ansprüche betreffend die Lehman-Zertifikate zum 31.12.2011 verjähren!

Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung verjähren, wenn die Zertifikate vor dem 05.08.2009 erworben wurden, in drei Jahren ab dem Kauf der Zertifikate oder bzw. ab dem Zeitpunkt der Anlageberatung. Allerdings muss die Verjährung nicht schon nach diesem Zeitpunkt eingetreten sein, vielmehr besteht unter Umständen eine längere Verjährungsfrist, wenn ein Fall der vorsätzlichen Falschberatung vorliegt. Liegt eine vorsätzliche Falschberatung vor, so beginnt die Verjährung für Schadensersatzansprüche mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen (Schaden, Falschberatung etc.) erlangt hat und beträgt ab diesem Zeitpunkt 3 Jahre.

Bei Lehman-Zertifikaten dürften die meisten Anleger spätestens mit dem Crash Kenntnis davon erlangt haben, dass es sich bei den Lehman-Zertifikaten um hoch risikobehaftete Finanzprodukte handelt und diese ihnen somit nicht als risikolos und sicher verkauft werden durften. Somit erkannten viele Anleger mit dem Crash der Investmentbank, dass sie bezüglich der Lehman-Zertifikate falsch beraten wurden. Deshalb drohen Ansprüche der Lehman-Zertifikateinhaber auf Schadensersatz gegen die Beraterbanken wegen fehlerhafter Anlageberatung mit dem Schluss des Jahres 2011, also zum 31.12.2011, zu verjähren.

Aus diesem Grunde sollten geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger schnellstmöglich einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Ansprüche beauftragen, welcher dann alle nötigen verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten wird.

Weitere wichtige Informationen zu Lehman Zertifikaten finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/lehman-brothers-lehman-zertifikate

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

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