Premium Management Immobilien Anlage und Commerzbank - Expertenrat: handeln Sie jetzt! Schadensersatz möglich

Wirtschaft und Gewerbe
02.08.2011934 Mal gelesen
Premium Management Immobilien Anlagen und die Commerzbank (Hausinvest): Spiegel TV und WISO berichten nichts guten. Experten raten zum sofortigen handeln. Schadensersatz ist möglich gegen die Commerzbank

Zuletzt wurde in Spiegel TV (auf NTV und RTL) und auf ZDF WISO von dem Premium Management Immobilien Anlage Immobilienfonds berichtet, der über die Commerzbank AG verkauft wurde. Anleger des Premium Management Immobilien Anlage Fonds sind derzeit sehr beunruhigt. Spiegel TV sprach schon von dem Ende des Premium Management Immobilien Anlage und empfahl Anlegern, dringend zu handeln.

Damit teilen die Fernsehmagazine die Ansicht des Experten für Anlagerecht und offene Immobilienfonds Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits jede Menge Anleger des Premium Management Immobilien Anlage berät und vertritt. Rechtsanwalt Dr. Stoll, teilt mit: "Anleger wurden in allen uns vorliegenden Fällen falsch beraten. Es wurde noch 2010 davon gesprochen, dass der Premium Management Immobilien Anlage absolut sicher sei und man jederzeit an sein Geld kommen könne. Risiken würden hingegen nicht bestehen. Damit liegt eine Falschberatung vor, gerade wenn nicht über die Krise der offenen Immobilienfonds seit 2008 hingewiesen wurde. Hat die Commerzbank zudem nicht auf Provisionen hingewiesen, die sie erhält, schuldet sie Schadensersatz. Anleger des offenen immobilienfonds Hausinvest wurden oft umgeschichtet. Anleger des Premium Management Immobilien Anlage haben daher gute Aussichten, vorzeitig ohne Schaden aus dem Premium Management Immobilien Anlage rauszukommen. Man muss nur handeln."

Anders als offene Immobilienfonds kann der Premium Management Immobilien Anlage als Dachfonds sogar länger als 2 Jahre geschlossen bleiben. Anleger des Premium Management Immobilien Anlage wissen daher nicht, wann sie überhaupt wieder an ihr Geld kommen werden. Dies ist für viele Anleger eine Katastrophe. Sind Verluste zu verzeichnen? Öffnet der Fonds überhaupt jemals wieder? All dies ist derzeit sehr unsicher.

Zu achten ist unbedingt auf die Verjährung, die drei Jahre nach dem Erwerb eintreten kann, aber nicht muss. Es sollte frühzeitig der Rat eines Experten eingeholt werden, um nichts zu verpassen.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier. Wir holen Ihr Geld zurück, setzen Sie sich kostenlos und unverbindlich mit uns in Verbindung:

Premium Management Infoportal

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de