Das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge, mit dem eine grundlegende Reform der Besteuerung von Schenkungen/Erbschaften von Betriebsvermögen geplant war, ist vorläufig gestoppt.
Grund ist, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - wonach die derzeitige Bewertungspraxis, nach der Immobilien und Betriebsvermögen in der Regel "unterbewertet" werden, verfassungswidrig ist - nunmehr zunächst das Bewertungsrecht geändert werden soll. Erst in einem zweiten Schritt sollen dann für die Übertragung von Betriebsvermögen "Verschonungsregelungen" geschaffen werden.
Es bleibt zu berücksichtigen, dass
- eine Änderung der Bewertungsregeln dazu führen wird, dass Immobilien und Betriebsvermögen künfitg höher bewertet werden und damit zunächst grundsätzlich die Erbschaft-/Schenkungssteuerbelastung steigen wird
- eine Neuregelung der Begünstigungen für Betriebsvermögen - egal wie sie letztlich ausgestaltet wird - im Vergleich zu den bestehenden Regelungen voraussichtlich nachteilig sein dürfte
Es besteht daher weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere für Betriebsinhaber und Immobilienbesitzer (bzw. deren Kinder) kann eine vorzeitige Übertragung sinnvoll sein.