Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorläufig gestoppt - Gestaltungsbedarf besteht fort.

Wirtschaft und Gewerbe
20.02.20072077 Mal gelesen

Das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge, mit dem eine grundlegende Reform der Besteuerung von Schenkungen/Erbschaften von Betriebsvermögen geplant war, ist vorläufig gestoppt.

Grund ist, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - wonach die derzeitige Bewertungspraxis, nach der Immobilien und Betriebsvermögen in der Regel "unterbewertet" werden, verfassungswidrig ist - nunmehr zunächst das Bewertungsrecht geändert werden soll. Erst in einem zweiten Schritt sollen dann für die Übertragung von Betriebsvermögen "Verschonungsregelungen" geschaffen werden.

Es bleibt zu berücksichtigen, dass

  • eine Änderung der Bewertungsregeln dazu führen wird, dass Immobilien und Betriebsvermögen künfitg höher bewertet werden und damit zunächst grundsätzlich die Erbschaft-/Schenkungssteuerbelastung steigen wird
  • eine Neuregelung der Begünstigungen für Betriebsvermögen  - egal wie sie letztlich ausgestaltet wird - im Vergleich zu den bestehenden Regelungen voraussichtlich nachteilig sein dürfte

Es besteht daher weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere für Betriebsinhaber und Immobilienbesitzer (bzw. deren Kinder) kann eine vorzeitige Übertragung sinnvoll sein.