Unzulässigkeit der Nutzung ehemaliger Kundendaten zu Werbezwecken

Wirtschaft und Gewerbe
24.06.201126 Mal gelesen
Die Nutzung von Daten ehemaliger Kunden zur Rückakquise ist rechtlich umstritten.

Um sich an den hart umkämpften Märkten zu behaupten, müssen Unternehmen zielgerichtet Werbung schalten. Im Optimalfall können sie sich individuell auf den jeweiligen potentiellen Kunden abgestimmter Werbung bedienen.

 

Dies erfordert personenbezogene Informationen, die Unternehmen auf unterschiedlichen Wegen erlangen. Einerseits können Dritte eingeschaltet werden, die über entsprechende Informationen verfügen und die Werbung zielgerichtet weiterleiten, wie z.B. soziale Netzwerke im Internet. Nicht selten werden auch in unzulässiger Weise eigene Daten verwendet.

 

Das OLG Köln hatte am 19.11.2010 (Az.: 6 U 73/10) in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Stromanbieter auf die eigenen Daten ehemaliger Kunden zu Werbezwecken zurückgegriffen hat.

Dabei wurden jedoch nicht nur die Namen und Adressen für die Zusendung von Werbematerial verwendet, darüber hinaus wurde auch Bezug auf den Anbieter genommen, zu dem der jeweilige Kunde gewechselt hatte.

 

Die Frage danach, ob bereits die Verwendung der Namen und Adressen in diesem Fall unzulässig war, ließen die Kölner Richter offen, liege doch in jedem Fall in der Verwendung der Daten hinsichtlich des neuen Anbieters eine Datenschutzverletzung vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründe.

 

Durch die Kenntnis des neuen Anbieters ließen sich auch konkrete Preisvergleiche darstellen, wodurch die Werbung individueller auf den Kunden abgestimmt und damit effizienter werde.

  

Fazit:

 

Werbeaktionen sollten nicht ausschließlich auf Grundlage der Effizienz, sondern auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgewählt und gestaltet werden. In dieser Hinsicht empfiehlt es sich stets, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der rechtlichen Würdigung der konkreten Aktionen zu betrauen.

  

©  RA Axel Mittelstaedt 2010 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com