GAF Active Life - Falschberatung, Schadensersatz: Anwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
11.06.2011693 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger der GAF-Fonds GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG und GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG. Anlegeranwälte geben wichtige Informationen zu Lebensversicherungsfonds.

Zahlreiche Anleger beteiligten sich auf Anraten von Banken und Beratern an den Lebensversicherungsfonds GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG und GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG. Ihnen wurde oft das Blaue vom Himmel versprochen: ganz sichere Anlage, bei der man jährlich Ausschüttungen erhält. Es wurden Vergleiche mit anderen Lebensversicherungen angestellt. Nun müssen die Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds feststellen, dass diese Aussagen nicht zutreffen. Es handelt sich keineswegs um eine sichere Anlage, vergleichbar mit einer deutschen Lebensversicherung. Vielmehr um riskante Anlagen, die zur Altersvorsorge nicht geeignet sind.

Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds investieren in den US-amerikanischen Lebensversicherungszweitmarkt mit ihren Fonds. Es bestehen daher zahlreiche Risiken. Es kann sogar ein Totalverlust des Kapitals eintreten. Darüber wurden Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds nicht aufgeklärt. Dies berichten zumindest die Anleger, die von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten werden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit, dass den Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds die Anlage als absolut sicher zur Altersvorsorge angepriesen angepriesen wurde, ohne auf Risiken hinzuweisen. Es bestehen daher gute Aussichten ohne Schaden aus der Anlage rauszukommen, insbesondere dann, wenn Banken neben den Risiken der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds auch ihre Provisionszahlungen von dritter Seite verschwiegen haben. Es gibt dazu längst BGH Rechtsprechung, mit der Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Anleger der GAF Active Life Lebensversicherungsfonds sollten daher nicht länger abwarten, sondern sich umgehend von einem Fachmann beraten lassen. Dies deshalb, weil Ende 2011 die Ansprüche der Anleger zu verjähren drohen.

Sollten Sie durch GAF Active Life Lebensversicherungsfonds geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/gaf-active-life-1-und-gaf-active-life-2-lebensversicherungsfonds