Cross Currency Swap – Nach Urteil des BGH über Spread Ladder Swaps bestehen gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen die Banken!

Wirtschaft und Gewerbe
31.05.2011853 Mal gelesen
Cross Currency Swap Rechtsanwälte informieren über Schadensersatz nach BGH-Urteil. Achtung Verjährung!

Vermehrt geraten Swap-Geschäfte in den Fokus, da Anleger durch diese hochspekulativen Finanzinstrumente massenhafte Verluste eingefahren haben. Nun drängt sich die Frage auf, wie diese Verluste begrenzt werden können. Hierbei wurde vom BGH erst kürzlich entschieden, dass die Deutsche Bank einem Kunden von sogenannten Spread Ladder Swaps vollumfänglichen Schadensersatz zu leisten hat. Ob dieses Grundsatzurteil des BGH auch Bedeutung für Cross-Currency Swaps hat, soll im Folgenden geklärt werden.

Bei einem Cross-Currency Swap tauschen Kunde und Bank Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen aus: genauer gesagt werden zu Beginn und am Ende der Laufzeit des Cross-Currency Swap bezogen auf einen fiktiven Nominalbetrag unterschiedliche Währungen und während der Laufzeit gegenseitig Zinsen aus den Fremdwährungsbeträgen ausgetauscht. Hierbei hängt die Zahlungspflicht des Kunden des Cross-Currency Swaps von der Entwicklung der Wechselkurse und Zinssätze ab, sodass ein gewisses Währungsrisiko besteht. Der Unterschied zu normalen Zinsswaps besteht bei Cross-Currency Swaps also darin, dass Zahlungen in verschiedenen Währungen getauscht werden.

Eine Ähnlichkeit von Cross-Currency Swaps und den vom BGH entschiedenen Spread Ladder Swaps besteht unter Anderem darin, dass sich die Bank bei dem Cross-Currency Swap ebenfalls eine Gewinnmarge einstrukturiert hat, die sie sich sofort mit Vertragsschluss durch Gegengeschäfte verdiente. Die Cross-Currency Swaps hatten ebenfalls einen negativen anfänglichen Marktwert, über welchen die Kunden jedoch von den Banken nicht aufgeklärt wurden. Die Struktur des Cross-Currency Swap wurde also auch hier bewusst zu Lasten des Kunden ausgestaltet. Demnach kann durchaus gesagt werden, dass die Leitlinien, die der BGH in seinem Urteil über Spread Ladder Swaps in Bezug auf eine anlagegerechte Beratung aufgestellt hat, auch auf Cross-Currency Swaps übertragen werden kann.

Wurden Anleger von Cross-Currency Swaps nicht über den anfänglichen negativen Marktwert aufgeklärt, so liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, welche einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank begründen kann. Weiterhin wurde nicht ordnungsgemäß beraten, wenn den Kunden der Cross-Currency Swaps das unbegrenzte Verlustrisiko verschwiegen wurde oder ihnen dies lediglich in verharmlosender Weise dargestellt wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH muss in besonderer Weise hierauf verwiesen werden, da dieses Verlustrisiko nicht lediglich theoretischer Natur ist, sondern real und für den Kunden ruinöse Ausmaße annehmen kann.

Geschädigte Anleger von Cross-Currency Swaps sollten sich deshalb an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Schadensersatzansprüche von diesem überprüfen zu lassen. Es bestehen gute Aussichten auf Erfolg einer Klage, da bereits ein für den Anleger eines Cross-Currency Swaps obsiegendes Urteil vor dem LG Stuttgart erstritten wurde (Urteil des LG Stuttgart vom 04.03.2011, Az. 8 O 356/10). Schnelles Handeln der Anleger ist jedoch gefragt, da die Ansprüche des Kunden aus den Cross-Currency Swap-Geschäften jederzeit verjähren können.

Sollten Sie durch ein Swap-Geschäft geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cross-currency-swap-–-anwaelte-informieren-anleger-sollten-schadensersatzansprueche-ueberpruefen-las