Spread Ladder Swaps (Zinsswaps, Swap): WestLB ebenfalls in Skandal um Spread Ladder Swaps verwickelt!

Wirtschaft und Gewerbe
11.05.2011728 Mal gelesen
Spread Ladder Swaps (Zinsswaps, Swap): Anwälte informieren über Möglichkeiten für Anleger. Chancen auf Schadensersatz stehen gut!

Erst kürzlich erging das lang ersehnte Urteil des BGH über die Beurteilung von Spread Ladder Swaps: ein mittelständisches Unternehmen hatte durch eine solche Zinswette über eine halbe Million Euro verloren und verklagte nun die Deutsche Bank auf Schadensersatz, mit Erfolg. Die Haftung der Deutschen Bank wurde von den Karlsruher Richtern bejaht, da sie sich in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befand, als sie ihren Kunden den anfänglichen negativen Marktwert des Spread Ladder Swap verschwiegen hat. Sie habe ihre Aufklärungspflichten verletzt, da sie mitunter nicht genügend auf das unbegrenzte reale Verlustrisiko des Spread Ladder Swap-Geschäft hingewiesen habe, zusätzlich habe sie die Risikostruktur des Spread  Ladder Swap bewusst zu Lasten ihrer Kunden ausgestaltet.

Durch dieses erfreuliche Urteil dürfen nun über 100 Gemeinden in NRW hoffen, denn auch sie haben mit Spread Ladder Swaps erhebliche Verluste gemacht, die ihnen von der Deutschen Bank und auch der WestLB verkauft wurden. Allein im Jahr 2005 hat die WestLB mit nordrhein-westfälischen Kommunen solche Spread Ladder Swap-Verträge im Wert von 4,1 Mrd. Euro abgeschlossen. Erste Schadensersatzklagen wurden nun erhoben: die Stadt Remscheid klagt derweil auf Schadensersatz gegen die WestLB, sie hat 19 Millionen Euro bei den Spread Ladder Swap-Geschäften verloren. Auch hier fühlt sich die Stadt von der WestLB schlecht beraten und nur unzureichend über die Risiken des Geschäfts aufgeklärt.

Die Erfolgsaussichten der Schadensersatzklagen von Städten können nicht anders beurteilt werden: aus der Urteilsbegründung des BGH geht klar hervor, dass sich die Deutsche Bank - für die WestLB dürfte im Ergebnis dasselbe gelten - rechtwidrig gegenüber ihren Kunden verhalten hat, egal ob dies nun mittelständische Unternehmen oder Kommunen sind.

Geschädigte Anleger von Spread Ladder Swaps sollten deshalb angesichts der derzeitigen Lage nicht länger zögern, sondern ebenfalls Klage auf Schadensersatz gegen ihre Bank erheben. Aus diesem Grunde sollten sich Anleger von Spread Ladder Swaps an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher ihren Einzelfall genau überprüft. Zudem sollte schnell gehandelt werden, da eine Verjährung der Ansprüche jederzeit eintreten kann. Regelmäßig gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem Erwerb des Spread Ladder Swap; hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, so z.B. wenn die Bank die Aufklärungspflichtverletzung vorsätzlich begangen hat. Dies kann in Fällen wie hier nicht ausgeschlossen werden, sodass eine individuelle Überprüfung der Verjährungsfrist geboten ist.

Weitere Informationen finden sich hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/zinsswap-zins-swaps-spread-ladder-swap