Strukturvertrieb: Sind "linearisierte Provisionsvorschüsse" unberechtigte Kreditvergaben?

Wirtschaft und Gewerbe
14.01.20071974 Mal gelesen

Strukturvertriebe zahlen ihren "freien Handelsvertretern" oftmals monatlich vorab sog. linearisierte Provisonsvorschüsse. Wenn der Mitarbeiter keine ausreichenden Umsätze macht, fordern die Vertriebe diese Beträge von den Mitarbeitern zurück. Häufig führt dies zu einer erheblichen, z.T.existenzgefährdenden Belastung der ehemaligen Mitarbeiter von Strukturvertrieben.

Rechtsanwalt Kroll läßt nunmehr in zwei Verfahren vor dem Schleswig -Holsteinischen Oberlandesgericht überprüfen, ob die sog. linearisierten Provisionsvorschüsse entsprechend seiner Rechtsauffassung unerlaubte Kreditvergaben nach dem Kreditwesengesetz sind. Dies Rechtsauffassung vertritt u.a auch die BAFin in einzelnen Fällen. Sollte diese Rechtsauffassung vom Oberlandesgericht bestätigt werden, könnten die Zahungen als "linearisierte Provisionsvorschüsse" zu Unrecht geflossen sein und die Strukturvertriebe hätten sodann auch keine Rückforderungsansprüche gegenüber den ehemaligen Mitarbeitern.

Soweit ehemalige Mitarbeiter von Strukturvertrieben sich derartigen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt sehen, steht Herr Rechtsanwalt Kroll gern für Rückfragen zur Verfügung. Über den Verlauf der verschiedenen Verfahren vor dem Schleswig - Holsteinischen OLG werden wir weiter berichtet.

kroll@nkr-hamburg.de