DEGI Europa – Anwälte informieren: Anteilpreisänderung durch Abwertung einer Immobilie

Wirtschaft und Gewerbe
20.04.2011696 Mal gelesen
Anlegeranwälte informieren bei dem DEGI Europa über Schadensersatz und Klage bei Verlust und Schaden. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits.

Der DEGI Europa der Aberdeen Asset Management befindet sich derzeit in der geordneten Auflösung, nachdem der Beschluss hierzu im Oktober letzten Jahres bekanntgemacht wurde. Grund hierfür war, dass nicht garantiert werden konnte, dass die Liquidität des DEGI Europa zur Bedienung der Rückgabewünsche ausgereicht hätte. Nun warten die Anleger gespannt auf ihre Ausschüttung, die in Tranchen vollzogen wird. Die rund 90 000 Anleger des DEGI Europa erhielten eine erste Ausschüttung im Januar 2011 welche insgesamt 254,1 Mio. Euro betrug. Die nächste Ausschüttung soll hierbei im Juli 2011 erfolgen, wobei die Höhe vom Verkauf weiterer Immobilien abhängt.

Diese Höhe könnte sich nun durch die Abwertung einer Immobilie in Italien für die Anleger des DEGI Europa verringert haben. Am 4. April 2011 ist der Anteilwert des DEGI Europa durch diese Abwertung von 38,33 € um 0,44 € auf 37,89 € je Anteilschein zurückgegangen. Prozentual entspricht dies einem Rückgang von ca. 1,15 %. Der Verkehrswert des Gebäudes in Italien verringerte sich von 174 Mio. € auf 160 Mio. €, somit also um einen erheblichen Anteil von 14 Mio. €. Diese negative Wertänderung entspricht bezogen auf den bisherigen Verkehrswert einem Verlust von 8 %. Als Gründe für diese beträchtliche Abwertung nennt das Fondsmanagement des DEGI Europa die Anpassung des Kapitalisierungsfaktors aufgrund der Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Immobilie.

Anleger dürfen sich also bei ihrer nächsten Ausschüttungstranche auf eine geringere Summe gefasst machen. Somit sind für die Anleger des DEGI Europa weitere Verluste vorprogrammiert, die sie durch die Auflösung ihres Fonds ohnehin schon zu verzeichnen hatten. Für eine Schadensersatzklage gegen Anlageberater ist es aber noch nicht zu spät: diese kann erhoben werden, wenn die Anleger des DEGI Europa nicht ordnungsgemäß über die Risiken offener Immobilienfonds und die speziellen Risiken des DEGI Europa aufgeklärt wurden. Anleger des DEGI Europa sollten aber schnellstmöglich handeln, da eine Verjährung der Ansprüche immer eintreten kann.

Weitere Informationen und einen kompetenten rechtlichen Erstcheck für € 50.- finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/degi-europa