SEB Immoinvest - Gerichtsverfahren werden eingeleitet, Rechtsanwälte raten zum handeln

Wirtschaft und Gewerbe
16.04.20111327 Mal gelesen
Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen reichen Klagen für Anleger des geschlossenen SEB Immoinvest ein bevor die Ansprüche verjähren. Deutsche Vermögensberatung AG soll Schadensersatz bezahlen und Schaden aufgrund einer Falschberatung wieder gut machen.

Anleger des SEB Immoinvest, die ihre Anteile oft über die Deutsche Vermögensberatung AG erworben haben, wunderten sich, dass sie plötzlich nicht mehr an ihr Geld kommen. 2010 wurde der SEB Immoinvest geschlossen. Ob er wieder öffnet ist derzeit fraglich, da bereits zahlreiche andere Fonds aufgelöst werden und auch geschlossen sind. Der Markt der offenen Immobilienfonds durchlebt derzeit eine Krise, auch der SEB Immoinvest. Der Fonds kann maximal für 2 Jahre geschlossen bleiben, dann muss er wieder öffnen oder schließt für immer. Verluste bei dem SEB Immoinvest sind möglich.

Anlegern wurde der SEB Immoinvest insbesondere von der Deutschen Vermögenberatung als sichere Anlage angepriesen, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Anleger des SEB Immoinvest haben bei einer fehlenden Aufklärung gute Aussichten, ohne Schaden und Verlust aus der Anlage herauszukommen. Anleger des SEB Immoinvest hätten auf folgende Risiken hingeiwesen werden müssen:

  1. Der SEB Immoinvest kann nach § 81 InvG geschlossen werden, so dass Anleger nicht an ihr Geld kommen.
  2. Es besteht ein Verlustrisiko durch die Bewertung von Grundstücken.
  3. Der SEB Immoinvest wurde oft 2009 verkauft, zu einer Zeit als andere offene Immobilienfonds geschlossen waren. Dennoch sah man sich nicht veranlasst, die Anleger über die Risiken aufzuklären, sondern hat die Sicherheit in den Vordergrund gestellt.
  4. Ein Verkaufsprospekt wurde auch selten ausgehändigt.
  5. Auf die allgemeinen Risiken eines solchen Fonds wurde nie hingewiesen.
  6. Anleger des SEB Immoinvest wurde kaum darüber aufgeklärt, dass die Berater Provisionen erhalten. Ein Hinweis auf das Anfallen des Ausgabeaufschlags reicht nicht aus, der Kick-Back Rechtsprechung zu genügen.

Daneben sind weitere Aufklärungsmängel denkbar, die jedoch von dem jeweiligen Einzelfall abhängen. Anleger des SEB Immoinvest sollten daher rechtlichen Rat einholen, um überprüfen zu können, ob sie ohne Schaden aus der Anlage in den SEB Immoinvest rauskommen können. Ein Abwarten bis zu einer möglichen Öffnung im Jahre 2012 sollte nicht abgewartet werden, da die Ansprüche zwischenzeitlich zu verjähren drohen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die einige hundert Anleger offener Immobilienfonds, auch des SEB Immoinvest vertritt, teilt mit, dass nun erste Klagen auf Schadensersatz eingereicht werden. Anleger haben sich dazu entschieden, da sie keine Hoffnung auf Besserung sehen und sie ihr so sicher geglaubtes Geld zurück erhalten wollen, bevor die Ansprüche verjähren.

Weitere Informationen sowie eine Erstberatung für € 50.- finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage