DEGI International: Allianz und die Anleger - Anlegeranwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
09.04.20111386 Mal gelesen
Der DEGI International wurde über die Allianz (Dresdner Bank) vertrieben, nun droht das finanzielle Desaster. Öffnet er wieder? Anwälte informieren.

Zahlreiche Anleger haben sich über die Allianz (Dresdner Bank, Allianz Bank) an dem offenen Immobilienfonds beteiligt. Dieser wurde dann plötzlich im Jahre 2009 geschlossen und seit dem kommen die Anleger des DEGI International nicht an ihr Geld.

Verkauf über die Börse? Wann öffnet der DEGI International wieder?

An der Börse zu verkaufen kommt meist nicht in Frage und macht kaum Sinn, da dann 50% Verlust zu verzeichnen sind. Ob der Fonds jemals wieder öffnet oder liquidiert wird, ist fraglich. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet, dass er über 200 Anleger des DEGI International vertritt und alle ihre Anteile nach der Öffnung sofort zurückgeben wollen. Nach Ansicht von Anlegeranwalt Dr. Stoll wird der Fonds daher liquidert. Die Anleger müssen dann mit Verlusten und langen Wartezeiten rechnen, was die Liquidation des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley eindrucksvoll zeigt.

Kredit von der Allianz Bank aufnehmen oder Schadensersatz geltend machen?

Anlegern wird derzeit über die Allianz Bank ein billiger Kredit zur Überbrückung angeboten. Dies ist der Gipfel der Unverschähmtheit. Zunächst hat man mit dem Verkauf der Anteile an dem DEGI International verdient und dann möchte man mit der Not der Anleger nochmals Geld verdienen. Rechtsanwalt Dr. Stoll rät daher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Kredit nicht aufzunehmen. Wir der Fonds nämlich liquidiert, wartet man lange auf das Geld und kann den Kredit eventuell nicht bedienen.

Interessengemeinschaft sinnvoll (Sammelklage?)?

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger des DEGI International, um die Interessen gegenüber der Allianz und den Banken zu bündeln. In Deutschland ist zwar keine Sammelklage möglich, jedoch kann durch die Bündelung von Anlegern Druck aufgebaut und so eine Lösung gefunden werden. Anleger des DEGI International sollten sich daher anschließen und sich anwaltlich beraten lassen.

Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/degi-offene-immobilienfonds-degi-europa-degi-global-business-degi-international