Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Interdisziplinärer Kanzleien steigern deutlich die Beratungsqualität

Wirtschaft und Gewerbe
23.03.2011860 Mal gelesen
In dem für Unternehmen und Unternehmer relevanten Wirtschaftsrecht können interdisziplinär organisierte Kanzleien aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, eine erhebliche Steigerung der Beratungsqualität im Vergleich zu reinen Anwaltskanzleien oder Steuerberatern bieten.

Gerade in den für Unternehmen und Unternehmer relevanten Themengebieten des Wirtschaftsrechts (Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuerrecht...) können interdisziplinär organisierte Kanzleien in denen sowohl Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig sind, eine erhebliche Verbesserung der Beratungsqualität im Vergleich zu reinen Anwaltskanzleien oder Steuerberatern leisten. Die Beratung aus einer Hand hilft Fehler zu vermeiden und erlaubt einen breiteren Beratungshorizont. Dies beginnt keineswegs erst bei hochkomplexen Fragestellungen des Wirtschaftsrechts, sondern bereits bei vermeintlich einfachen Gestaltungsfragen beispielsweise im Bereich der Unternehmensnachfolge. Eine gesellschaftsrechtlich möglicherweise sogar perfekte Gestaltung  kann daher dennoch in steuerrechtlicher Hinsicht zum Supergau führen. Während im Steuerrecht ungeschulte Anwälte meist das steuerrechtliche Problem mangels einschlägiger Fachkenntnissen schlicht nicht erkennen, maßen sich Steuerberater sehr oft an, neben ihrem Kerngebiet auch noch die handels- und vertragsrechtlichen Fragestellung zu beraten und zu lösen. Ein meist schlechter Rat! Beide Fallvarianten führen zu fatalen und teuren Folgen.

Berüchtigt sind nach Aussage des ehemaligen Vorsitzenden des 2. Zivilsenates des BGH, Prof. Dr. Wolf Götte, die sogenannten Steuerberatermodelle im Gesellschaftsrecht.  Diese sind meist gerade bis zur steuerrechtlichen Relevanz durchdacht und scheitern dann in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht.

Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Partnerschaft Himmelsbach & Sauer aus Lahr (Ortenaukreis) empfiehlt Unternehmen daher in jedem Fall eine interdisziplinäre Kanzlei als Beratungsunternehmen zu wählen. Das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Markenrecht sowie das nationale und internationale Steuerrecht und die sonstigen dem Wirtschaftsrecht zugehörigen Rechtsgebiete sind hochkomplex und erlauben keine oberflächliche Bearbeitung. Nur ein Team aus Fachleuten aller rechtlichen und steuerrechtlichen Gebiete kann hierzu umfassend und kompetent beraten.

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