DEGI International über Allianz erworben - Schadensersatz wegen Falschberatung möglich

Wirtschaft und Gewerbe
16.03.20112165 Mal gelesen
Anleger des DEGI International, die über die Allianz ihre Anteile gekauft haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Eile ist geboten!

Anleger des geschlossenen DEGI International, die über die Allianz gekauft haben, können ohne Schaden aus dem DEGI International rauskommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der über 200 Anleger des DEGI International vertritt, teilt mit, dass Anleger die über die Allianz / Dresdner Bank ihre Anteile gekauft haben, meist nicht über die Risiken aufgeklärt wurden. Die Allianz Agenturen waren wohl selbst überfordert mit der Beratung und sind sehr enttäuscht von ihrem "Arbeitgeber".

Anleger, die nicht über die Risiken bei dem DEGI International aufgeklärt wurden, können ohne Schaden aus der Anlage herauskommen. Selbst wenn die 3-jährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist, bestehen noch Möglichkeiten. Wurde nicht auf die Risiken und Provisionen des DEGI International hingewiesen, stehen einem Anleger Schadensersatzansprüche zu. Anleger kommen dann möglicherweise mit einer Klage auf Schadensersatz ohne Schaden aus der Anlage raus.

Anleger des DEGI International sollten nun nicht weiter zögern und einen Rechtsanwalt beauftragen. Ob der DEGI International noch einmal öffnen wird oder ob ihm auch die Abwicklung droht, wie bei anderen offenen Immobilienfonds, ist mehr als fraglich. Auch hierzu teilt Rechtsanwalt Dr. Stoll mit, dass seine Anleger den DEGI International sofort verkaufen wollen. Es scheint also, dass sehr viele Anleger ihre Anteile verkaufen wollen. Ist dann nicht genügend Geld da, um die Anleger auszubezahlen, droht die Liquidation des Fonds.

Eine kompetente Erstberatung und wietere Informationen finden Sie hier:

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