SEB Immoinvest - Schadensersatz für Anleger, Rechtsanwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
05.01.201125 Mal gelesen
Anleger des SEB Immoinvest sollten Schadenseersatz mit Klage geltend machen, Eile ist geboten, Rechtsanwälte beraten

Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest können darauf hoffen, ohne Schaden aus dem Investment herauszukommen. Der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger des SEB Immoinvest vertritt, teilt mit, dass nach seiner Ansicht viele Anleger falsch beraten wurden. So wurde den meisten Anleger nie gesagt, dass der SEB Immoinvest auch schließen kann und die Anleger dann nicht an ihr Geld kommen. Die letzten Monate haben gezeigt, dass offene Immobilienfonds nicht so sicher sind, wie sie dargestellt wurden. Verkauft wurde der SEB Immoinvest oft als sparbuchähnlich ohne Risiko. Wenn dann auch noch der Begriff mündelsicher gefallen ist, stellt dies nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll eine klare Falschberatung dar. Auch Rückvergütungen (Kick-Backs) die Banken erhalten haben, wurden verschwiegen. Die Anleger des SEB Immoinvest sind nun vor dem Hintergrund einer solchen "Beratung" zur Recht überrascht und werden meist im Regen stehen gelassen. Besonders ärgert die Anleger des SEB Immoinvest die fehlenden Informationen vor der Schließung des SEB Immoinvest.

Anleger des SEB Immoinvest sollten handeln. Es bestehen bei einer Falschberatung (und diese dürfte in den meisten Fällen erfolgt sein, was die Erfahrung zeigt) gute Aussichten, das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten mit Zinsen von 3-5% p.a. Zu achten ist dabei aber dringend auf die Verjährung, die 3 Jahre nach der Order droht, wobei dies nicht für jeden Fall der Falschberatung gilt. Anleger des SEB Immoinvest sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Stoll hat bereits für zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds Klage auf Schadensersatz eingereicht und weitere Verfahren eingeleitet. Es gilt nun zu handeln, bevor das Kapital endgültig verloren ist.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage