Morgan Stanley P2 Value - Was Anleger unternehmen können? Klage, Schadensersatz?

Wirtschaft und Gewerbe
09.11.2010654 Mal gelesen
Was Anleger tun sollten! Geltendmachung von Schadensersatz durch Klage sinnvoll?

Nachdem der Morgan Stanley P2 Value nun liquidiert werden muss, fragen sich viele Anleger, was sie machen können. Nahezu alle Anleger des Morgan Stanley P2 Value berichten, dass sie nicht über die Risiken aufgeklärt und auch nicht von der Schließung informiert wurden. Dies kann eine Falschberatung durch die Bank oder den Berater darstellen. Zahlreiche Anleger haben sich bereits entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere um die Verjährung zu hemmen. Nur so kann verhindert werden, dass die Anleger des Morgan Stanley P2 Value nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.Wann und wieviel Geld aus dem Morgan Stanley P2 Value an die Anleger zurückfließen, ist derzeit fraglich. An der Börse können die Anteile nur mit Abschlägen verkauft werden. Ob dies sinnvoll ist, scheint derzeit ebenfalls sehr fraglich. Anleger sollten sich ohne anwaltlichen Rat nicht auf Angebote von Beratern einlassen.

Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits eine Vielzahl von Anlegern des Morgan Stanley P2 Value und auch anderer offener Immobilienfonds vertritt, bereitet nun Klagen vor für Anleger, die sich falsch beraten fühlen. Die Anleger wurden weder über Risiken noch über Kick-Backs aufgeklärt. Eine Bank schuldet in einem solchen Fall Schadensersatz. Aufgrund der drohenden Verjährung werden die Klagen demnächst eingereicht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll hat auch bereits mehrere Schlichtungsverfahren eingeleitet, u.a. bei dem Ombudsmann des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dies ist insbesondere für nicht rechtsschutzversicherte Anleger eine Möglichkeit, wieder an ihr Geld zu kommen. Es besteht die Hoffnung, dass die Berater fürihr Fehlverhalten einstehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/morgan-stanley-p2-value-abwicklung-liquidation-anleger-sollten-nun-dringend-handeln-verjaehrung-droh