KanAm US Grundinvest - Schadensersatz und Klage nach Auflösung? Rechtsanwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
31.10.2010949 Mal gelesen
Anleger des KanAm US Grundinvest sollten vor der Verjährung handeln. Rechtsanwälte informieren.

Der KanAm US-Grundinvest war der erste offene Immobilienfonds, der die Liquidierung nach der Schließung bekannt gegeben hat. Der KanAm US Grundinvest wollte eigentlich für die Anleger wieder öffnen. Leider ist es dazu nicht mehr gekommen. Für die Anleger der KanAm US Grundinvest war es ein Schock. Das so sicher geglaubte Geld scheint nun doch nicht so sicher angelegt gewesen zu sein, wie viele Anleger glaubten.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, was mit ihrem Geld geschieht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt und erste Klagen vorbereitet, teilt mit, dass Anleger berichten, dass ihnen noch 2008 Anteile an dem KanAm US Grundinvest verkauft worden seien, ohne auf die Probleme des US-Immobilienmarktes hinzuweisen. Außerdem sind die Anleger generell nicht über die Risiken des KanAm US Grundinvest informiert worden. Vielmehr wurde auch die Anlage in den KanAm US Grundinvest als absolut sichere Anlage dargestellt. Dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll ein grober Beratungsfehler.

Sind Anleger des KanAm US Grundinvest nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden, können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie ohne Schaden aus dem KanAm US Grundinvest herauskommen können. Eine Klage auf Schadensersatz kann Sinn machen, wobei hier der Einzelfall zu prüfen ist, da in Deutschland eine Sammelklage nicht möglich ist.

Anleger sollten nich weiter zusehen, sondern allein aufgrund der drohenden Verjährung handen. Es ist teilweise Eile geboten, da Ansprüche aus 2007 noch in diesem Jahr verjähren können.

Informationen und Hilfe finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/kanam-us-grundinvest-wird-abgewickelt-–-anleger-sollten-handeln