DEGI Europa - Klage (keine Sammelklage) auf Schadensersatz nach Falschberatung wird vorbereitet

Wirtschaft und Gewerbe
30.10.20101223 Mal gelesen
Dr. Stoll & Kollegen bereiten erste Klagen wegen Falschberatung bezüglich de DEGI Europa vor, Verjährung droht. Erstberatung € 50.-.

Nachdem bekannt wurde, dass der DEGI Europa abgwickelt werden muss, sind viele Anleger beunruhigt: was geschieht mit dem Geld und wieviel bekommt man wieder erstattet.? Unsicherheit besteht auch darüber, wann dieses Geld aus dem DEGI Europa wieder zurück fließt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds, auch des DEGI Europa, vertritt, teilt mit, dass für Anleger bereits eine Klage auf Schadensersatz vorbereitet wird, weil die Verjährung droht.  Die Anleger sind nicht über die Risiken des DEGI Europa informiert worden. Vielmehr wurde die Anlage in den DEGI Europa als sichere Anlage dargestellt, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Manchen Anlegern wurde sogar von einem Tages- oder Festgeldkonto abgeraten und stattdessen in den DEGI Europa geraten, da dieser genauso sicher sei. Dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll ein grober Beratungsfehler.

Deshalb wird nun Klage gegen die beratenden Banken eingereicht. Zu prüfen ist dabei der jeweilige Einzelfall, weil es in Deutschland eine Sammelklage nicht gibt. Anlegern des DEGI Europa ist aufgrund der drohenden Verjährung zu raten, sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/degi-europa-abwicklung-liquidation-hilfe-fuer-geschaedigte-anleger-klage-wird-vorbereitet