Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen - Schadensersatz durch Klage oder Sammelklage?

Wirtschaft und Gewerbe
30.10.20101472 Mal gelesen
Anleger des Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen sollten vor Verjährung handeln. Erstberatung von Rechtsanwälten: € 50.-.

Der Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen Dachfonds musste für die Anleger erst vor kurzem seine Tore für die Anleger schließen. Grund dafür war u.a. die anhaltend schlechte Lage bei den offenen Immobilienfonds. Zwischenzeitlich mussten verschiedene offene Immobilienfonds abgwickelt werden, ohne dass diese wieder geöffnet werden konnten. Teilweise investierte der Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen in diese Fonds.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, was mit ihrem Geld geschieht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, teilt mit, dass Anleger berichten, dass ihnen noch 2009 und 2010 Anteile an dem Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen verkauft worden seien, ohne auf die Probleme bei den offenen Immobilienfonds hinzuweisen. Außerdem sind die Anleger generell nicht über die Risiken der offenen Immobilienfonds und damit auch einhergehende Probleme des Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen informiert worden. Vielmehr wurde auch die Anlage in den Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen als absolut sichere Anlage dargestellt. Dies ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll ein grober Beratungsfehler.

Sind Anleger der Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden, können ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen sie die Anteile an dem Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen ohne Schaden abstossen können. Eine Klage auf Schadensersatz kann Sinn machen, wobei hier der Einzelfall zu prüfen ist, da in Deutschland eine Sammelklage nicht möglich ist. Zu achten ist dabei unbedingt auf die Verjährung, die jederzeit eintreten kann. Anleger des Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlagen sollten daher nicht zögern und sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier:http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/allianz-global-investors-premium-management-immobilien-anlagen-p-eur-geschlossen-was-anleger-tun-koe