Morgan Stanley P2 Value, AXA Immoselect, Degi Öffnung - Was Anleger tun können, weitere Verfahren eingeleitet

Wirtschaft und Gewerbe
15.10.20101281 Mal gelesen

Morgan Stanley P2 Value, AXA Immoselect, Degi offene Immobilienfonds: die geschlossenen Immobilienfonds stehen zumindest teilweise wieder kurz vor der Öffnung. Anleger haben jedoch wenig Grund zur Freude. So müssen Anleger z.B. bei dem Morgan Stanely P2 Value mit erheblichen Verlusten rechnen, auch wenn der Fonds wieder geöffnet wird. Wie es weiter geht, wissen die Anleger im Moment leider nicht. Anleger sind davon ausgegangen, dass sie eine sichere Anlage erworben haben, bei der Sie kein oder nur wenig Geld verlieren können. Nun mussten Sie zur Überraschung feststellen, dass diese Aussage vieler Berater nicht zutrifft.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der im Kapitalanlagerecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt zahlreiche Anleger der Morgan Stanley P2 Value, AXA Immoselect, Degi offene Immobilienfonds und hat bereits mehrere Schlichtungsverfahren eingeleitet. Damit soll erreicht werden, dass für die Anleger der Morgan Stanley P2 Value, AXA Immoselect, Degi offenen Immobilienfonds auch nach der Öffnung noch eine Lösung gefunden werden kann, Ihr Geld zurückzuerhalten. Die Verfahren bewirken außerdem, dass die vielen Anlegern drohende Verjährung ihrer Ansprüche unterbrochen wird.

Den Beratern wird vorgeworfen, dass sie die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt haben, die nun offen zu Tage treten. Anleger wurden auch nicht über § 81 InvG aufgeklärt, nach dem der Morgan Stanley P2 Value, AXA Immoselect, Degi offene Immobilienfonds geschlossen werden kann und man dann nur sehr schlecht an sein Geld kommt. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll stellt dies einen Beratungsfehler dar, der zum Schadensersatz verpflichtet. Anleger haben dadurch die Möglichkeit ohne Schaden aus den Morgan Stanley P2 Value, AXA Immoselect, Degi offene Immobilienfonds herauszukommen. Vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung sollten Anleger handeln und womöglich auch eine Klage in Betracht ziehen. Dies bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung. Auch die Rückgabe nach der Öffnung sollte nicht unüberlegt erfolgen. Anlegern ist zu empfehlen, sich durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/offene-immobilienfonds-seb-immoinvest-morgan-stanley-p2-value-kanam-grundinvest-axa-immoselect-degi