Abmahnung Grovendo UG durch RA Philipp Muffert

Abmahnung
26.03.2014612 Mal gelesen
An zwei Tagen in Folge spricht die Firma Grovendo UG (haftungsbeschränkt) zwei Abmahnungen gegenüber einem Amazon-Händler aus

Die in Eschweiler ansässige Firma Grovendo UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Günnewig, lässt an zwei Tagen in Folge über den Kölner Rechtsanwalt Philipp Muffert zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber demselben Amazon-Händler aussprechen.

Vorwurf der ersten Abmahnung ist das angeblich sowohl wettbewerbsrechtlich als auch markenrechtlich unzulässige Anhängen an ein Markenbündel, also an ein Amazon-Angebot, das neben dem „Hauptartikel“ auch die „Stylotec ® LED-Leuchte“ ausweist und dann aber bloß der „Hauptartikel“ geliefert wird.

Mit ihrer Erstabmahnung lässt die Firma Grovendo UG durch RA Philipp Muffert umfassende Unterlassungsansprüche, Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüche und Abmahnkostenerstattungsansprüche behaupten.

Mit der zweiten Abmahnung versucht die Grovendo UG – ebenfalls durch Rechtsanwalt Muffert – gegen die Kontaktaufnahme des Abgemahnten mit den Amazon-Betreibern vorzugehen. Es werden erneut Unterlassungsansprüche und Abmahnkostenerstattungsansprüche behauptet.

Einzelheiten finden Sie unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-grovendo-ug.html


In keinem der beiden Fälle konnten wir empfehlen, die den Abmahnungen beigefügten und durch Rechtsanwalt Philipp Muffert vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form abzugeben – sie gehen deutlich über das Maß der Erforderlichkeit hinaus und werfen überdies ein zweifelhaftes Licht auf die Abmahnungen.

Zudem weisen die Abmahnungen mehrere Indizien aus, die für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG – also für wettbewerbsfremde Absichten – sprechen.

Auch haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Firma Grovendo UG schon in der Vergangenheit durch Abmahnungen aufgefallen ist, die durch RA Philipp Muffert ausgesprochen worden sind.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

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