Strompreiserhöhung durch Energieversorger

Strompreiserhöhung durch Energieversorger - Stromzähler
01.03.2020180 Mal gelesen
Strompreiserhöhung angekündigt? Preisgarantie im Vertrag? Wechsel in günstigeren Tarif? Treuebonus bzw. Wechselprämie? Sonderkündigungsrecht

Viele bekommen in diesen Tagen Post von ihrem Stromversorger, egal ob EnBW, Stadtwerke, eon, Vattenfall oder ein anderer Anbieter. Meist geht es um eine - oft deutliche - Erhöhung des Strompreises.

Regelungen im aktuellen Vertrag

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie zunächst Ihren aktuellen Vertrag mit dem Stromanbieter heraussuchen und prüfen, ob eine Erhöhung überhaupt zulässig ist. Oft sind in solchen Verträgen Preisgarantien für einen bestimmten Zeitraum enthalten. Ist dies der Fall, darf während der Laufzeit der Preisgarantie der Preis nicht erhöht werden.

Fristen für Information durch Energieversorger über Preiserhöhung

Bei der Grundversorgung (Standardtarif ohne Wahl eines anderen Tarifes) muss die Information mindestens 6 Wochen vor der geplanten Preiserhöhung erfolgen, in allen anderen Fällen (Kunde hat einen anderen Tarif gewählt) vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode. Läuft die Abrechnungsperiode also vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres, muss der Energieversorger spätestens im März über die Strompreiserhöhung informieren.

Sonderkündigungsrecht

Wenn die Preiserhöhung rechtlich zulässig ist, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu. Das bedeutet, dass Sie die eigentlich geltende Kündigungsfrist nicht einhalten müssen sondern aus Anlass der Preiserhöhung den Vertrag kündigen können. Grundsätzlich können Sie innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt des Informationsschreibens von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Oft lassen die Energieversorger dies aber auch bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu. Manche Energieversorger regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings auch kürzere Fristen. Im Informationsschreiben bzw. den AGB steht auch, welche Form Sie bei der Kündigung einhalten müssen. Manchmal reicht eine E-Mail, manchmal ist ein Brief nötig.

Bestehende Möglichkeiten

Sie sollten auf jeden Fall Vergleichsangebote anderer Stromanbieter einholen. Dazu müssen Sie nur Ihren durchschnittlichen Stromverbrauch pro Jahr kennen. Sie können Stromanbieter direkt kontaktieren und nach dem günstigsten Tarif fragen oder Vergleichsportale im Internet nutzen. Doch Vorsicht bei Vergleichsportalen. Diese sind keineswegs immer unabhängig sondern bekommen meist Provisionen von den Stromanbietern, wenn sie einen Vertrag vermitteln. Holen Sie daher möglichst Informationen aus verschiedenen Quellen ein. Anschließend können Sie mit in Betracht kommenden neuen Anbietern über einen Neukundenbonus bzw. mit dem alten Anbieter über eine Treueprämie verhandeln. Oft sind hier Beträge zwischen 20 und 100 ? erzielbar, so dass sich sowohl ein Wechsel als auch ein Bleiben lohnen kann.

Empfehlung

Wenn Sie ein Schreiben von Ihrem Stromanbieter wegen einer Preiserhöhung erhalten, sollten Sie handeln. Ob Sie den Anbieter wechseln oder nicht: meist ist ein günstigerer Tarif und bzw. oder ein Bonus möglich. Lassen Sie sich auf jeden Fall alles Wichtige schriftlich (Brief, E-Mail) bestätigen, also den Erhalt der Kündigung, die neuen Konditionen und den Bonus. Zudem sollten Sie sich, wenn Sie wechseln wollen, möglichst schnell darum kümmern. Sonst kann es sein, dass Sie vorübergehend in den teuren Grundversorgungstarif des alten Anbieters fallen, weil der neue nicht schnell genug liefern kann.

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