Autogünstig 24, MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH, Klagen gegen diverse finanzierende Banken eingereicht, Fachanwalt Eser sieht gute Chancen auf Rückabwicklung

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
15.02.2019419 Mal gelesen
Rückabwicklungsklagen wegen Widerruf der Kreditverträge u.a. gegen VW Bank, Commerzbank, Sparkasse Rhein Neckar Nord, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH, eingereicht
Autogünstig 24, MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH, lassen Sie sich über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten informieren

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vertritt bundesweit zahlreiche Mandanten die dubiose Verträge über die mittlerweile insolvente Firma Autogünstig 24 MMB58 Car & Real Estate Trading GmbH abgeschlossen haben.

Zum Teil können die Mandanten die horrenden Darlehensraten nicht mehr aufbringen. Viele Mandanten von Rechtsanwalt Eser kommen an die Grenzen ihrer finanziellen Belastung.

Nun wurden im Namen und im Auftrag von zahlreichen Mandanten Klagen gegen finanzierende Banken z.B. Volkswagen Bank, Commerzbank, Sparkasse Rhein Neckar Nord, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH, eingereicht.

Ziel ist die 100 %ige Rückabwicklung durch den sogenannten Widerrufsjoker.

Im Hinblick auf die Klagechancen stuft Rechtsanwalt Eser als diese sehr hoch ein, da er in den von ihm geprüften Verträgen verbundenen Verträgen zwischen den Kredit-und Kaufverträgen sieht und in den Darlehensverträgen nach seinen Feststellungen notwendige Pflichtangaben fehlen, so dass die Widerrufsfrist noch nicht begangenen hat zu laufen.

Herr Rechtsanwalt Eser hatte bereits schon in früheren Pressemitteilungen über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte informiert.

Für weitergehende Informationen kann die Homepage der Kanzlei unter

www.eser-law.de/autoguenstig24

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bietet eine erste telefonische Beratung an. Diese ist noch kostenfrei.

Ebenfalls kostenfrei ist auch die Kontaktaufnahme mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung, dort wird dann Deckungsschutz beantragt.


Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Daneben werden Eser Rechtsanwälte auch im nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes.