Widerruf Autokredit Mercedes-Benz Bank, Fachanwalt aus Stuttgart informiert über bahnbrechende Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart

Verkehrszivilrecht Unfallwagen
05.12.2018116 Mal gelesen
Dieselskandal Mercedes Widerruf Autokredit Rückabwicklung kostenlose Erstberatung

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart vertritt bundesweit Dutzende Verbraucher und Darlehensnehmer die Autokredite über die Mercedes-Benz Bank abgeschlossen und wertgeminderte bzw. abgasmanipulierte Dieselautos gekauft haben.

Die Mandanten von Rechtsanwalt Eser haben insoweit die Autokredite wegen Fehler der Widerrufsbelehrung widerrufen und so den sogenannten Widerrufsjoker genutzt.

Durch diesen rechtlich zulässigen Trick und der Tatsache, dass es bei dem Autokredit und dem Autokaufvertrag um einen sog. verbundenen Vertrag handelt, können die widerrufenden Darlehensnehmer, fast verlustfrei, ihren Dieselauto zurückgeben.Die Verbraucher kommen sowohl aus dem Kaufvertrag als auch aus dem Kreditvertrag also raus.

Die Darlehensnehmer berufen sich hierbei vor allem auf eine noch hochaktuelle Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart vom Herbst 2018, Az. 25 O 73 / 18.

Dem Urteil lag der Kauf eines  Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY zu Grunde.

Das Landgericht Stuttgart hielt einen Passus in der von der Mercedes Bank verwendeten Widerrufsbelehrung für irreführend. In dem Passus heißt es, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens einen vereinbarten Sollzins zu entrichten habe. Dieser Sollzins lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der derselben Belehrung, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen sei. Das Landgericht Stuttgart hält diese Aussagen für widersprüchlich und irreführend.

Die rechtliche Folge ist dann, dass die 14-tägige Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu keinem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wurde und der Kredit auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden kann.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser können sämtliche Dieselfahrer - die ihr Fahrzeug finanziert haben  - von diesem Urteil profitieren. Es handelt sich um eine bahnbrechende Entscheidung.

Eine Vielzahl von Darlehensnehmern die Dieselautos erworben haben, können von diesem Urteil profitieren und vor allem am Heimatgericht von Mercedes-Benz, also hier in Stuttgart, die Rückabwicklung erreichen.

Es besteht daher eine weitere relativ komfortable Möglichkeit sich von einem manipulierten Dieselfahrzeug verlustfrei zu trennen.

Insoweit besteht hier immer noch das sog. "ewige Widerrufsrecht" in Gestalt des "Widerrufsjokers".

Nach Prüfung von zahlreichen Kreditverträgen durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser konnte dieser feststellen, dass die allermeisten Pkw-Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die auch heute noch dazu führen, dass man gegenüber der finanzierenden Bank widerrufen kann.

Folgen des Kreditwiderrufs:

Ein wirksamer Kreditwiderruf führt zu einer Rückabwicklung der Verträge. Der Verbraucher erhält seine Anzahlung sowie die bereits geleistete Tilgung zurück. Im Gegenzug muss er den Pkw an die kreditgebende Bank herausgeben. Darüber hinaus bestehen zudem wechselseitige Ansprüche auf Nutzungsersatz.

Besonders profitabel kann der Widerruf von Autokrediten sein, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Insoweit gilt, dass die Bank keinen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs verlangen kann. Der Kunde hat lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Die Anzahlung sowie die bereits erbrachten Tilgungsanteile erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Im Ergebnis fährt der Verbraucher daher bis zum Widerruf nahezu kostenlos, kann sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und ein neues Auto kaufen oder finanzieren.

Betroffene sollten jetzt keine Zeit verlieren und sich anwaltlich beraten lassen, wie im Einzelfall am besten vorzugehen ist.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger bundesweit eine erste kostenfreie Beratung an.

Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.