MPC Jüngerhans-Schiffe – Rückforderung von Ausschüttungen

Verbraucherschutz
26.02.201856 Mal gelesen
Nach der Insolvenz des MPC-Flottenfonds Jüngerhans-Schiffe wurden die Anleger nunmehr durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bünning von der Kanzlei Schultze & Braun angeschrieben und zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Für die Anleger stellt sich die Frage, ob diese Anspr

Diese Frage lässt sich, zumal für Nichtjuristen, nicht leicht beantworten. Die Rechtsfragen um die Rückforderung von Ausschüttungen bei Schiffsfonds sind kompliziert und auch die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs bedürfen einer eingehenden Prüfung. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Ansprüche nicht oder nur zum Teil berechtigt sind.  

 

Auch bei dem MPC-Flottenfonds Jüngerhans-Schiffe gibt es erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Forderung. Bemerkenswert ist, dass der Insolvenzverwalter überhaupt keine Angaben zu den Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, deren Herkunft und Höhe macht. Ob er überhaupt berechtigt ist, die Ausschüttungen in voller Höhe zurückzufordern, aus meiner Sicht insoweit offen. Denn die Fondsgesellschaft selbst hat keine Darlehen aufgenommen, so dass es keine Darlehensverbindlichkeiten sind, die aus einer durch Ausschüttungen wieder aufgelebten Haftung der Kommanditisten zurückzuführen sind. Andere Verbindlichkeiten sind aber einstweilen nicht zu erkennen.

 

Da aber kein genereller Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung geleisteter Ausschüttungen besteht, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche als solche und in der geltend gemachten Höhe berechtigt sind. Angesichts dessen kann vor einem vorschnellen Eingehen auf die Forderung nur gewarnt werden.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten, wie Sie angesichts der Forderung des Insolvenzverwalters am besten vorgehen. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informiere ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Unter 06223-7298080 und info@nittel.co stehe ich Ihnen zur Verfügung.