Gebrauchtwagenmarkt bricht ein – Jetzt Kaufpreis erstatten lassen

12.10.201780 Mal gelesen
VW-Abgasskandal lässt grüßen Der Weiterverkauf seines Dieselfahrzeuges lohnt sich immer weniger, so das vernichtende Urteil der Onlineredaktion von „Autohaus“. Dabei werden Zahlen des beliebten Gebrauchtwagenportals „mobile.de“ zugrunde gelegt.

Wertverluste abwendbar durch Schadensersatzanspruch oder Rücktritt

Die täglichen Enthüllungen rund um Abgasskandal und Softwaremanipulationen gehen nicht spurlos am Gebrauchtwagenmarkt vorbei. Wertverluste sind die bittere Folge. Ein Grund mehr, seine Schadensersatzansprüche zu prüfen.

  • Nach Analyse von "mobile.de" stieg der Durchschnittspreis von Benzinern um satte 7,2 Prozent verglichen zum Vorjahreszeitraum.
  • Der Diesel wird mehr und mehr zum Ladenhüter, sein Durchschnittspreis war zur Jahresmitte sogar um 1,2 Prozent gesunken.
  • Dieselfahrverbote in Innenstädten setzen dem Gebrauchtwagenmarkt zunehmend zu

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter :  https://www.wvr-law.de/abgas-skandal-schadenersatz-und-rueckforderung-de...

Eintauschprämien nach Abgasskandal schaden Diesel-Gebrauchtwagenmarkt

Im Autohandel werden vermehrt Prämien infolge des Abgasskandals gewährt. Dies hat zur Folge, dass Dieselfahrzeuge im Autohaus gegen neue Benzinfahrzeuge eingetauscht werden. Dieselfahren wird infolge der diversen Softwaremanipulationen immer unattraktiver. Unterdessen können sich Autohersteller über stattliche Neuwagenverkäufe bei Benzinern freuen. Leidtragende sind Autofahrer, die infolge des Abgasskandals für ihren Diesel-PKW keinen angemessenen Preis mehr auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen können.

Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückerstattung der Kaufpreissumme

Chance auf Erstattung des Kaufpreises bestehen, wenn vom Kaufvertrag zurückgetreten wird. Damit der Weiterverkauf des Dieselfahrzeuges nicht zur Geldverbrennung wird, sind Fahrer der betroffenen Fahrzeuge dringend dazu aufgerufen, ihre Rechte zu prüfen. Viel Erfahrung bringt die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann I von Rüden mit, an die sich geschädigte Verbraucher jederzeit wenden können.

Mängel am Fahrzeug können Anspruch auf Schadensersatz begründen

Ein vom Abgasskandal betroffenes Auto kann auch Schadensersatzansprüche begründen. Die Liste der mangelhaften PKW wird immer länger, gleiches gilt für die Liste der betroffenen Autohersteller. Allein bei VW sind bis jetzt schon rund 5 Millionen Wagen mangelhaft, darunter nahezu alle Modellreihen (z.B. Golf VI, Golf VII, Passat, Polo, Tiguan, Touran).

Lassen Sie den düsteren Gebrauchtwagenmarkt links liegen

Die Wertverluste die für Ihren Diesel-PKW drohen, können Sie durch Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz übergehen. Dafür müssen Sie Ihre Rechte im komplexen Abgasskandal kennen. Hierbei unterstützen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden. Greifen Sie auf die Expertise der erfahrenen Juristen zurück und nutzen Sie die

entgeltfreie erste Beratung am Telefon: 030 200 590 770.

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