Schäden am Pkw durch herabfallende Äste

Verbraucherschutz
29.06.201744 Mal gelesen
Als eine Frau zu ihrem am Straßenrand geparkten Wagen zurückkehrte, musste sie feststellen, dass ein herabgestürzter Ast von einem Baum eines Privatgrundstückes großen Schaden an ihrem Auto hervorgerufen hatte.

Als eine Frau zu ihrem am Straßenrand geparkten Wagen zurückkehrte, musste sie feststellen, dass ein herabgestürzter Ast von einem Baum eines Privatgrundstückes großen Schaden an ihrem Auto hervorgerufen hatte.

 

Nun forderte die Dame Schadensersatz von den Eigentümern des Grundstücks. Sie argumentierte, die Hausverwaltung habe den Baum nicht ausreichend untersucht und überwacht. Diese weigerten sich eine Sorgfaltspflichtverletzung anzuerkennen, so dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kam.

 

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied nun (Az.: 12 U 7/17), dass an private Eigentümer geringere Sorgfaltsanforderungen zu stellen seien, als an von öffentlicher Hand gepflanzte Bäume. Von Privateigentümern könne nicht verlangt werden, dass diese in regelmäßigen Abständen die Standsicherheit ihrer Bäumen durch Experten prüfen lassen, ohne dass es optische Hinweise auf die gefährdete Standsicherheit gibt.

 

Ein entsprechendes Gutachten ergab im konkreten Fall, dass die Rinde an einer Astgabelung länglich verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilität ist. Dies war jedoch optisch nicht ersichtlich, so dass eine Prüfpflicht nicht bestand und keine objektive Sorgfaltspflichtverletzung vorlag. So dass die Autobesitzerin auf Ihren Kosten sitzenblieb.