Urheberrechtliche Abmahnung der Giese Rechtsanwälte

Urheberrecht Werk
06.05.202011 Mal gelesen
Abmahnung der Giese Rechtsanwälte wegen der unerlaubten Verwendung einer Fotografie.

Die Giese Rechtsanwälte verschickten kürzlich ein Schreiben im Auftrag des Fotografen Urs Kuester, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer Fotografie abgemahnt werden. Herr Kuester ist der Abmahnung zufolge ein professionell tätiger Berufsfotograf u.a. im Bereich der People-, Corporate- und Architekturfotografie. Die Fotografien bewerbe er auf seiner Homepage und gegen Honorarzahlungen vergebe er Nutzungsrechte an Dritte für die kommerzielle Nutzung der Bilder.

Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung eine Fotografie von Herrn Kuester auf seiner Website verwendet haben, ohne die notwendige Zustimmung von Herrn Kuester. Dies stelle eine Verletzung des Urheberrechts gemäß §§ 13, 16, 19a UrhG dar.

Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungerklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der für den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Kosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.