Abmahnung der Kanzlei Nordemann im Auftrag der Nintendo Co., Ltd

Urheberrecht Werk
26.04.2020141 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner im Auftrag der Nintendo Co., Ltd und Nintendo of Europe GmbH

Die Nordemann Czychowski & Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vertreten die Interessen der Nintendo Co., Ltd. und Nintendo of Europe GmbH. Sie verschickten nun ein Schreiben, mit dem der Verkauf von sog. "RCMloadern" abgemahnt wird.

Der von der Abmahnung Betroffene habe RCMloader auf seiner Website unberechtigt beworben und vertrieben. Diese RCMloader seien dazu fähig, die in der Konsole "Nintendo Switch" angelegten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen um das Abspielen von Raubkopien zu ermöglichen. Der Abgemahnte würde gegen die Bestimmungen zum Schutz von technischen Maßnahmen gemäß §§95a ff. UrhG, die Markenrechte nach Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV sowie gegen §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 4, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG verstoßen.

Aufgrund dieser zahlreichen Verstöße fordern Nordemann Czychowski & Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Partnerschaft mbB von dem Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten

Ebenso sei durch das unberechtigte Bewerben und Vertreiben der RCMloader gegenüber Nintendo zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Vernichtung und Schadensersatz verpflichtet.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.