Abmahnung der AdSimple GmbH durch die RAe Kuntze, Mayer & Beyer

Urheberrecht Werk
26.04.202030 Mal gelesen
Abmahnung der RAe Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Verletzung des Urheberrechts.

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich eine Abmahnung für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. "Generator" für Datenschutzerklärungen an, der seit Inkrafttreten der DSGVO nach Eingabe von persönlichen Daten eine "individuelle" Datenschutzerklärung automatisch erzeugt. Laut der Abmahnung seien die vom Generator verwendeten Textbausteine von dem Geschäftsführer der AdSimple GmbH persönlich erstellt worden und somit urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung der durch den Generator erzeugten Datenschutzerklärung ist nur unter der Bedingung gestattet,  dass die Quellenangabe am Ende der Datenschutzerklärung erhalten bliebe.

Diese lautet: "Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von adsimple.de in Kooperation mit Link-Kooperationspartnern"

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Datenschutzerklärung verwendet, jedoch den Quellenhinweis gelöscht zu haben. Somit sei sein Nutzungsrecht an der Datenschutzerklärung erloschen. Es läge eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§16, 17, 19a UrhG vor. Ebenso seien von dem von der Abmahnung Betroffenen bei der Generierung folgende Bestimmungen akzeptiert worden:

"Hiermit bestätige ich, dass die Nutzung der generierten Datenschutzerklärung auf eigenes Risiko erfolgt. Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen und die Verwendung dieser Texte kann keine Rechtsberatung ersetzen. Der in der Datenschutzerklärung inkludierte Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden. Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online zu stellen."

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer machen folgende Ansprüche geltend:

  • sofortige Einfügung der Quellenbezeichnung inkl. Verlinkung oder sofortige Entfernung der Datenschutzerklärung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über das Ausmaß der Nutzung der Datenschutzerklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten
  • Erstattung der Recherchekosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.