Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der T&D Versand GbR

Urheberrecht Werk
14.04.202010 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag von T&D Versand GbR wegen Verstößen gegen das Urheberrecht.

Worum geht es? 

Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der T&D Versand GbR. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Händler auf eBay, der gegen die Urheberrechte der T&D Versand GbR verstoßen haben soll.

Wie lautet der Vorwurf?

Dem von der Abmahnung betroffenem Händler wird vorgeworfen, auf der Internetplattform eBay ein Produkt mit einem Lichtbild angeboten und beworben zu haben, für welches ihm keine Nutzungsrechte zustünden. Die T&D Versand GbR sei alleinige Inhaberin der Nutzungsrechte. Es würde somit ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG vorliegen.

Was wird gefordert?

Durch das Schreiben fordert die Kanzlei Hild & Kollegen von dem Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzleistungen
  • Erteilung von Auskünften
  • Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.